Am Osterdeich soll auf der gesamten Länge zwischen der Einmündung Malerstraße und Tiefer einheitlich Tempo 30 angeordnet werden. Das forderten am Dienstagabend im Bürgerhaus Weserterrassen in gleichlautenden Beschlüssen jeweils mehrheitlich die Beiräte Mitte, Östliche Vorstadt und Hemelingen.
Seit die Straßenverkehrsordnung es zulässt, ordnet das Amt für Straßen und Verkehr (ASV) nach und nach auch an Hauptverkehrsstraßen Tempo 30 an. Möglich ist das allerdings nur jeweils 150 Meter vor und hinter Einrichtungen, deren Nutzer besonderen Schutz benötigen – etwa Kindertagesstätten, Schulen, Altenheime. In vielen Stadtteilen ist so ein Flickenteppich entstanden, wo nach 300 Metern Tempo 30 ein Stück Tempo 50 folgt und dann wieder 300 Meter Tempo 30 – unter anderem am Osterdeich.
Forderungen nicht neu
„Was da gemacht wurde, ist zwar guter Wille, es führt aber ins Gegenteil“, sagte Steffen Eilers, Sprecher des Beirates Östliche Vorstadt. Für viele Autofahrer sei aufgrund des ständigen Wechsel nicht mehr nachvollziehbar, welche Geschwindigkeit vorgeschrieben sei.
Die Forderung nach Tempo 30 am Osterdeich ist nicht neu. Bisher seien alle Versuche abgeblockt worden, erinnerte ein anwesender Bürger: „Immer mit den zwei Begriffen Lkw-Führungsnetz und Wirtschaftsverkehr.“
Abweichungen von der Regelgeschwindigkeit (auf innerörtlichen Hauptverkehrsstraßen 50 Stundenkilometer) bedürften besonderer Begründung, um bei rechtlicher Prüfung Bestand haben zu können, führte Robert Bartsch vom ASV aus. Beschränkungen seien daher nur möglich, wenn ein entsprechender Nachweis für die Notwendigkeit erbracht werde.
Verkehrsressort will Vorschläge prüfen
Gunnar Polzin, Abteilungsleiter Verkehr, bei Klimaschutzsenatorin Maike Schaefer sagte eine Prüfung zu, welche Grundlage für die Umsetzung des Wunsches es geben könnte. Ansatzpunkte dafür lieferten die Beiräte reichlich: unter anderem Feinstaubbelastung, Sicherheit und erhöhte Emissionen durch ständiges Bremsen und Beschleunigen.
Notfalls müsse man Tempo 30 eben ohne Nachweis anordnen, so Eilers. „Vor 40 Jahren ist es in Bremen erlaubt worden, mit dem Rad entgegen der Einbahnstraße zu fahren, obwohl das nach der Straßenverkehrsordnung damals illegal war. Heute ist das überall in Deutschland so. Manchmal muss man einfach machen“, sagte er.