Auch zukünftig muss man in einer Deutschland einer Organspende aktiv zustimmen. Das Formular kann man ganz einfach online ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben. Foto: Konczak
Organspendeausweis

Aktuell zu wenig Spender

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Die Widerspruchslösung in Sachen Organspende wurde abgelehnt. Einiges ändert sich für die Bürger

„Ich persönlich kann jedem nur empfehlen, sich zu Lebzeiten Gedanken über das Thema Organspende zu machen, anstatt diese Entscheidung den Angehörigen zu überlassen“, sagt Florian Friedel, Geschäftsführer des Josef-Hospital Delmenhorst auf Nachfrage. Selbst wer über einen Organspendeausweis verfügt, kommt in den seltenstens Fällen als Spender in Frage. Wichtigste Voraussetzung ist der Hirntod des Spenders.

Die Sitzung im Bundestag am vergangenen Donnerstag zum Thema Organspendeausweis haben viele Deutsche mit großem Interesse verfolgt. In namentlicher Abstimmung votierten 379 Abgeordnete dagegen, dass zukünftig jeder als Organspender gelten würde, der dem nicht zu Lebzeiten widersprochen hat. 292 Parlamentarier hatten den Entwurf einer Gruppe um Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und Karl Lauterbach (SPD) unterstützt, drei hatten sich enthalten.

Organspenden bleiben damit weiterhin nur mit ausdrücklicher Zustimmung erlaubt. Zukünftig sollen die Bürger aber vermehrt über das Thema aufgeklärt werden. So sollen sie beim Abholen eines neuen Personalausweises im Amt darauf angesprochen werden.

„Bei der Abstimmung über das Organspendegesetz habe ich für die Widerspruchslösung gestimmt, weil die bestehende Zustimmungslösung bislang zu wenig Spender hervorgebracht hat“, teilt die Bundestagsabgeordnete, Susanne Mittag (SPD), auf Nachfrage mit. „Jeder möchte im schlimmen Krankheitsfall ein Organ, aber zu wenige erklären sich bereit, eines abzugeben. Das funktioniert so nicht,“ fügt sie hinzu. Susanne Mittag besitzt selbst seit Januar 2014 einen Organspendeausweis.

Auch die Bundestagsabgeordnete Astrid Grotelüschen (CDU) hat einen Organspendeausweis. „Mir ist wichtig, dass wir Respekt vor dieser sehr persönlichen Entscheidung haben und sicherstellen, dass sie selbstbestimmt erfolgen kann“, betont Grotelüschen. Das wäre bei der von ihr favorisierten Widerspruchslösung der Fall gewesen. „Man hätte sich jederzeit ohne Begründung anonym auch für ein Nein entscheiden können“, fügt sie hinzu.

Begrüßenswert ist aus Sicht von Astrid Grotelüschen, dass die Einrichtung eines Melderegisters und verbesserte Rahmenbedingungen für Krankenhäuser auf den Weg gebracht wurden.

„Ich bin der Meinung, dass der Bundestag eine gute Entscheidung getroffen hat. Es ist wichtig, dass das Thema der Organspende derzeit so intensiv in der Öffentlichkeit diskutiert wird. Organspenden können Leben retten! Mein Anliegen war immer, dass sich die Menschen zu Lebzeiten Gedanken über dieses Thema machen und eine persönliche Entscheidung darüber treffen, ob sie sich als Organspender zur Verfügung stellen wollen“, erklärt die Niedersächsische Sozial- und Gesundheitsministerin Carola Reimann.

Neben der Spendenbereitschaft ist für Carola Reimann von entscheidender Bedeutung, dass die Transplantationsbeauftragten in den Kliniken in ihrer Arbeit gestärkt und die Leistungen in den Entnahmekrankenhäusern angemessen bezahlt werden. „Wir haben dafür den Weg geebnet. So ist zum 1. Januar 2019 das Niedersächsische Transplantationsgesetz in Kraft getreten, mit dem wir die Rahmenbedingungen für Transplantationsbeauftragte in unseren Kliniken entscheidend verbessert haben. Und auch auf Bundesebene wurden mit der Reform des Transplantationsgesetzes im vergangenen Jahr richtige und wichtige Maßnahmen beschlossen, die hoffentlich schnell Wirkung zeigen und zukünftig zu höheren Zahlen bei den Organspenden führen.“

Im vergangenen Jahr wurden knapp 3.000 Organe an die Vermittlungsstelle Eurotransplant übergeben – vor allem Nieren, Lebern und Lungen. Aktuell warten 9.000 Patienten auf ein Organ.
Einen Organspendeausweis kann man im Internet unter www.organspende-info.de direkt online ausfüllen oder kostenfrei bestellen. Für den Inhalt der Seite ist die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung verantwortlich.

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