Am Sonntag ist es soweit: Die bundesweite Masern-Impfpflicht wird eingeführt. Damit werden in Bremen zunächst 5.000 Nachweise fällig für Kinder, die nach dem 1. März dieses Jahres in die Schule kommen sowie für Erwachsene, die nach diesem Tag eine Stelle in einer Gemeinschaftseinrichtung antreten. Für Kinder, die bereits jetzt in Kitas oder Schulen sind, gilt eine Übergangsfrist bis zum 31. Juli 2021 – das betrifft in Bremen rund 55.000 Nachweise.„Nach Ansicht der Gesundheitsressorts werden die Kontrollen zeitnah umgesetzt“, sagt Gesundheitsressort-Sprecher Lukas Fuhrmann.
Das Kontrollverfahren läuft so ab: Die jeweiligen Einrichtungen kontrollieren die Impfnachweise und melden Versäumnisse an das Gesundheitsamt. Liegt kein Nachweis vor, setzt sich das Gesundheitsamt mit den Eltern oder Betroffenen in Verbindung, fordert eine Erklärung und setzt eine Frist, erneut einen Nachweis vorzulegen. „Erfolgt dieser Nachweis nicht, kann ein Buß- oder Zwangsgeld verhängt werden“, sagt Fuhrmann.
Mehrfache Strafen möglich
Dieses liegt bei bis zu 2.500 Euro und kann bei weiter fehlenden Nachweisen auch mehrmals verhängt werden. Kinder, die nicht geimpft werden, dürfen nicht in einer Kita aufgenommen werden.
Die Impfpflicht gilt aber nicht nur für Kinder und Kita-Personal, sondern für alle Einrichtungen, in denen minderjährige Personen betreut werden, sowie für Lehrkräfte und Beschäftigte im medizinischen Bereich. Auch Kinder- und Jugendheime sowie Gemeinschaftsunterkünfte für Asylbewerber und Flüchtlinge fallen darunter. Ausgenommen sind nur Kinder unter einem Jahr, Personen, die Impfungen nicht vertragen und vor 1970 Geborene. Andere Gruppierungen wie etwa Sportvereine fallen nicht unter die Impf-Pflicht.
Quote von 95 Prozent wird nicht erreicht
Laut dem Robert-Koch-Institut sind die Impflücken bei Masern in Deutschland zu groß. Zwar haben 97,1 Prozent der Schulanfänger die erste Impfung bekommen, bei der entscheidenden zweiten Impfung treten jedoch große regionale Unterschiede auf. Die erforderliche Quote von 95 Prozent bei der zweiten Impfung ist auch in Bremen nicht gegeben, sie liegt nach Angaben des Gesundheitsressorts leicht darunter.
Die zweite Impfung sollte frühestens vier Wochen nach der ersten Impfung und spätestens gegen Ende des zweiten Lebensjahres gegeben werden.