Der Staatsgerichtshof Bremen hat das Volksbegehren gegen den Pflegenotstand und für mehr Personal in den Krankenhäusern für unzulässig erklärt. Drei Gründe war entscheidend: Die Initiatoren des Volksbegehrens hatten nicht gesagt, wie das zusätzliche Personal finanziert werden soll. Außerdem darf Bremen keine eigenen Gesetze erlassen, die vorschreiben, wie viele Pflegekräfte pro Patient und Bett beschäftigt werden müssen. Ein solches Gesetz kann nur der Bundestag verabschieden. Außerdem schränke ein von der Initiative gefordertes Gesetz die Gesetzgebung der Landesregierung ein, da die Initiatoren des Volksbegehrens bestimmte Fristen festsezten wollten, innerhalb derer die Bürgerschaft solch ein Gesetz verabschieden müsste.
Klinikpersonal
Richter verbieten Volksbegehren
Von
Ein Volksbegehren sollte die Bremer Kliniken zwingen, mehr Personal einzustellen. Das geht nicht.