Keine Ausflüge oder Reisen, Home-Office statt zur Arbeit pendeln – die Einschränkungen der Corona-Krise sorgten dafür, dass vielen Autos eine Auszeit in der Garage gegönnt wurde.
Sobald es zu weiteren Lockerungen der Corona-Bestimmungen kommt, wird es sicherlich auch vermehrt zu Auto-Ausfahrten kommen.
Bloß nicht übermütig werden, denn vor lauter COVID-19-Hiobsbotschaften ist fast untergegangen, dass die Novelle der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) vom Bundesrat zugestimmt wurden und am 28. April in Kraft tritt.
Deutlich verschärfte Strafen
Autofahrer müssen sich auf einige Änderungen einstellen und mit höheren Strafen rechnen. Anbei die wichtigsten Punkte.
Tempoverstöße: Wer beispielsweise innerorts 21 km/h zu schnell unterwegs ist, riskiert künftig neben 80 Euro Bußgeld und einen Punkt in Flensburg auch ein einmonatiges Fahrverbot.
Punkte und Fahrverbot
Außerorts ist der Führerschein bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung ab 26 km/h für einen Monat weg. Zudem gibt es 70 Euro Strafe und einen Flensburg-Punkt.
Rettungsgasse: Die unerlaubte Nutzung einer Rettungsgasse wird künftig mit 240 bis 320 Euro, ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg bestraft.
Wer keine Rettungsgasse bildet, muss mit 200 Euro Strafe, zwei Punkte und einem einmonatigen Fahrverbot rechnen.
Falschparker müssen tiefer in die Tasche greifen: Wer unerlaubt in zweiter Reihe hält oder auf Geh-, Rad- oder Radschnellwegen parkt, zahlt zwischen 55 und 100 Euro, bislang waren maximal 35 Euro fällig.
Bei schwereren Verstößen kann dem Fahrer sogar der Eintrag eines Punktes in das Fahreignungsregister winken.
Rechtswidriges Parken an engen oder unübersichtlichen Straßenstellen oder im Bereich einer scharfen Kurve kosten statt 15 künftig 35 Euro.
Teurer wird auch das unberechtigte Parken auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz. Wer erwischt wird, muss künftig 55 Euro zahlen.
Mehr Abstand zu Radlern
Genau so teuer wird das unberechtigte Parken auf einem Parkplatz für Elektroautos.
Sicherheit für Fahrradfahrer: Autofahrer müssen beim Überholen eines Radfahrers innerorts einen Mindestabstand von 1,5 Meter einhalten. Außerorts sind es zwei Meter Abstand.
Eine neue Regel müssen künftig Lastwagen- und Busfahrer befolgen, wenn sie mit ihren Fahrzeugen innerorts rechts abbiegen wollen. Künftig dürfen sie auf Straßen, wo mit Rad- oder Fußverkehr gerechnet werden muss, nur noch Schrittgeschwindigkeit (7 bis 11 km/h) fahren.
Wer dagegen verstößt, muss 70 Euro Strafe zahlen. Ferner wird ein Punkt in Flensburg fällig.
Neue Verkehrszeichen: Die bestehende Grünpfeilregelung an den Ampeln wird erweitert. Fahrradfahrer bekommen ein gesondertes Grünpfeil-Verkehrszeichen, das allein für sie gilt und ihnen, nach vorherigem Stopp, das Rechtsabbiegen bei roter Ampel erlaubt.
Neue Schilder gibt es zudem unter anderem für Fahrradzonen und -straßen sowie für Radschnellwege und ein neues Verkehrszeichen, das ein Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen anordnet.
Infos:
Eine komplette Übersicht der neuen Regel auf bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/K/stvo-novelle-bundesrat.html im Internet.