Gemeinsam mit den anderen Bundesländern hat sich Bremen auf erste Schritte zur Lockerung der Corona-Auflagen geeinigt. Nach zwei Monaten wollen die Ministerpräsidenten, darunter Bremens Bürgermeister Andreas Bovenschulte, prüfen, ob die Lockerungen gerechtfertigt waren. Breitet sich das Coronavirus in dieser Zeit nicht wieder stärker aus, können weitere Lockerungen folgen. Nimmt die Pandemie allerdings wieder Fahrt auf, müssen die erreichten Lockerungen wieder rückgängig gemacht werden, wie Bovenschulte nach der Konferenz mit seinen Länderkollegen sagte.
Einzelhändler dürfen in der nächsten Woche wieder ihre Geschäfte unter zwei Voraussetzungen wieder öffnen: Die Verkaufsfläche im Laden darf nicht größer als 800 Quadratmeter sein und alle Hygienevorschriften zu Corona müssen eingehalten werden, also etwa ausreichender Abstand zwischen den Kunden und der Einsatz von Desinfektionsmittel. An welchem Tag genau die Bremer Einzelhändler erstmals wieder öffnen dürfen, steht noch nicht fest. Angestrebt wird der Montag, doch unklar ist noch, ob bis dahin alle Voraussetzungen erfüllt werden können. „Es kann auch Dienstag oder Mittwoch sein“, sagte Bovenschulte.
Friseure dürfen vom 4. Mai an wieder Kunden empfangen.
Schulen, allgemeine und berufsbildende, beginnen am 4. Mai mit dem Unterricht der Abschlussklassen. Auch die vierten Klassen der Grundschulen werden dann wieder in den Klassenräumen unterrichtet. Ob die Klassen geteilt werden und in Schichten erscheinen, steht noch nicht fest. Details klären die Kultusminister bis zum 29. April. Die vor einer Woche mitgeteilten Termine der Bremer Abiturprüfungen bleiben bestehen.
Universität und Hochschulen dürfen vom 4. Mai an wieder ihre Bibliotheken und Archive öffnen.
Die Notbetreuung von Kindern wird in Bremen in der nächsten ausgeweitet. Details stehen noch nicht fest. Der Senat erwägt, dass auch die Kinder in die Notbetreuung kommen dürfen, von denen nur ein Elternteil in einem systemrelevanten Beruf wie Krankenpfleger arbeitet. Bisher ist das nur Eltern erlaubt, die beide in dem Bereich tätig sind. Auch Eltern, die beide in anderen Bereichen arbeiten, aber dringend eine Betreuung brauchen, sollen ihr Kind künftig in Notbetreuung geben dürfen, so die Überlegung.
Alltagsmasken: Die Ministerpräsidenten empfehlen das Tragen von Alltagsmasken „dringend“ beim Einkaufen in Geschäften und bei Fahrten mit Bus und Bahn. Laut Bovenschulte reicht ein „selbst genähter Stoff“ oder einfach „ein Stück Stoff“. Solch eine einfache Maske schützt Experten zufolge zwar nicht ihren Träger, aber sie erschwert, dass er andere Bürger anstecken kann. Eine Pflicht zum Tragen von Masken gibt es nicht.
Empfohlen wird der Einsatz von Apps, die helfen, leichter Kontaktpersonen ausfindig zu machen, wenn sich jemand infiziert hat. Die Daten werden anonym gesammelt unter Beachtung des Datenschutzes, wie Bovenschulte sagte.
Großveranstaltungen bleiben bis zum 31. August verboten, also auch die Breminale in Bremen und die Sail in Bremerhaven. Wann eine Veransatltung groß ist, legten die Ministerpräsidenten nicht fest. Als Richzahl gilt: ab 1.000 Zuschauer oder Besucher.
Kirchen dürfen keine Gottesdienste anbieten. Sie bleiben nur geöffnet für ein stilles Gebet eines Einzelnen. Die Ministerpräsidenten setzte aber eine Arbeitsgruppe ein, die untersuchen soll, wann und unter welchen Bedingungen wieder Zusammenkünfte in Kirchen, Synagogen und Moscheen stattfinden können.
Alle anderen Corona-Maßnahmen bleiben grundsätzlich bis zum 3. Mai bestehen, also auch das Verbot, sich in Gruppen zu treffen und was zu unternehmen. Auch Reisen sollen weiterhin vermieden werden.