Tische und Stühle können die Wirte schon mal verrücken. Am 18. Mai dürfen sie voraussichtlich öffnen. Das will der Senat am kommenden Dienstag beschließen. Allerdings gilt das nur für Gaststätten, Restaurants, Cafés und Biergärten.
„Wir unterscheiden nicht zwischen Außengastronomie und Innenbereich“, sagt Wirtschaftssenatorin Kristina Vogt. „Wenn es zu regnen anfängt, laufen alle Gäste nach drinnen“, weiß die ehemalige Wirtin.
Allerdings müssen die Wirte darauf achten, dass ihre Gäste weit genug auseinander sitzen. Denn die Abstandsregel gilt nach wie vor. Sie wurde allerdings gelockert. Jetzt dürfen auch mehrere Menschen aus zwei Haushalten zusammenhocken.
Bogedan will Klassen aufteilen
Vom 18. Mai an sollen auch alle Grundschüler wieder in ihre Klassenräume kommen, aber nicht alle gleichzeitig. Bildungssenatorin Claudia Bogedan schlägt vor, jede Klasse in vier Gruppen aufzuteilen und diese dann in Schichten zu unterrichten. Schon jetzt wurde die Notbetreuung in Kitas und Schulen ausgeweitet.
Ebenfalls am 18. Mai spielt Werder Bremen wieder und zwar gegen Bayer Leverkusen. Die ersten Teams treten schon am 16. Mai an.
Andere Sportler dürfen zumindest wieder mit ihrer Mannschaft trainieren – unter freiem Himmel und mit ausreichend Abstand. Pro Spieler müssen mindestens zehn Quadratmeter zur Verfügung stehen. Duschen, Umkleideräume und Hallen bleiben geschlossen.
Spielplätze nur mit Eltern besuchen
Kinder dürfen jetzt wieder auf die Spielplätze gehen. Vorausgesetzt, sie sind nicht älter als 14 und kommen mit einem Erziehungsberechtigten. Spielflächen auf Schulhöfen sind nur an den Wochenenden öffentlich zugänglich.
Bremer Läden und Warenhäuser sollen vom kommenden Mittwoch an wieder die gesamte Verkaufsfläche nutzen dürfen. Das will der Senat am Dienstag beschließen. Hier gilt: Abstand halten und Mund und Nase bedecken.
Besuch in Alten- und Pflegeheimen
Die Bewohner von Alten- und Pflegeheimen dürfen vom kommenden Mittwoch an wieder Besucher empfangen. Darauf haben sich Sozialsenatorin Anja Stahmann und die Vertreter der Heime bei einem Gespräch mit Bürgermeister Andreas Bovenschulte geeinigt. Der Senat muss am Dienstag noch zustimmen. In die stationären Hospize dürfen dann nicht nur die engsten Angehörigen kommen, sondern als Sterbebegleiter auch Ehrenamtliche.
Gottesdienste und andere religiöse Feiern sind unter Auflagen wieder erlaubt. Auch Museen und Zoos öffnen nun wieder.