Nach dem neuen Bremer Polizeigesetz könnten verschlüsselte Nachrichten nicht mitgelesen werden. Symbolfoto: Pixabay
Neues Polizeigesetz

Überwachung light in Bremen

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Was Rot-Grün 2018 nicht geschafft hat, will Rot-Grün-Rot vollenden. Bremen braucht ein neues Polizeigesetz.

Die Koalitionsfraktionen von SPD, Grünen und Linke haben sich nach langen Verhandlungen mit Innensenator Ulrich Mäurer auf einen Entwurf für ein neues Bremer Polizeigesetz verständigt. Es enthält neben notwendigen Anpassungen an europäische Datenschutzbestimmungen erstmals auch die Möglichkeit zur Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) zur Abwehr von Straftaten. Bisher ist das in Bremen nur zur Aufklärung bereits verübter Taten möglich.

Am Punkt TKÜ waren die Verhandlungen von Grünen und SPD 2018 noch gescheitert. Die Grünen lehnten seinerzeit Überwachung von Telefonaten, Kurznachrichten, E-Mails und so weiter bei „drohender Gefahr“, also ohne konkreten Anhaltspunkt für eine konkrete Tat ab. Der aktuelle Entwurf enthält stattdessen den Begriff „gegenwärtige Gefahr“. Überwachung kann demnach auf richterlichen Beschluss genehmigt werden, wenn ein abzuwehrendes Ereignis bereits begonnen hat oder in allernächster Zeit mit einer an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit bevorsteht.

TKÜ als wichtigstes Element

„Das ist für mich das wichtigste Element, weil Bremen außer Berlin das einzige Bundesland ist, dass bislang keine solche Regelung hat“, brachte Innensenator Ulrich Mäurer seine Freude über den gefundenen Kompromiss zum Ausdruck.

Eine Kröte musste er allerdings schlucken: Die sogenannte Quellen-TKÜ bleibt der Bremer Polizei weiterhin verwehrt. Damit können verschlüsselte Nachrichten, etwa über Whatsapp, nicht abgehört oder mitgelesen werden. „Wir wissen zwar nicht was der Inhalt ist, aber immerhin können wir herausfinden, wer mit wem kommuniziert hat“, erklärte Mäurer den Nutzen der Regelung.

Unabhängiger Polizeibeauftragter

Neu ist auch die Einrichtung der Stelle eines unabhängigen Beauftragten, der das partnerschaftliche Verhältnis zwischen Bürgern und Polizei stärken und in Streitfällen polizeiliches Fehlverhalten untersuchen soll. Den Beauftragten wählt die Bürgerschaft für fünf Jahre.

Vorreiter ist Bremen mit der Zuverlässigkeitsprüfung zur Erkennung demokratiefeindlicher Einstellungen bei Beschäftigten. Die soll nicht nur bei Bewerbern, sondern stichprobenartig alle sieben Jahre auch bei Beamten und Angestellten durchgeführt werden.

Die Deutsche Polizeigewerkschaft begrüßte den Gesetzesentwurf im Grundsatz. Scharfe Kritik übte der Landesvorsitzende Jürn Schulze allerdings am Verbot anlassloser Kontrollen an kriminalitätsbelasteten Orten. Ein Zurückziehen der Polizei aus Brennpunkten sei der falsche Weg, um für Sicherheit zu sorgen. „Ich bin davon überzeugt, dass dieser Teil des Entwurfs ideologiebedingt aufgenommen wurde und sehr wenig mit bürgerfreundlicher Stadtentwicklung und Politik zu tun hat“, erklärte Schulze.

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