Bürgermeister Andreas Bovenschulte kündigt weitere Einschränkugen an.
Pandemie

Corona-Vorschriften drastisch verschärft

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Von Montag an sind zahlreiche Aktivitäten verboten, um die Ausbreitung der Corona-Pandemie zu stoppen.

„Das wichtigste ist, die sozialen Kontakte stark zu reduzieren“, sagte Bremens Bürgermeister Andreas Bovenschulte nach der Konferenz mit den anderen Länderchefs und der Bundeskanzlerin. Die Runde beschloss neue drastische Einschnitte, die am kommenden Montag (2. November) bundesweit in Kraft treten. Grund für die neuen Einschränkungen ist stark steigende Zahl an Corona-Neu-Infizierten. Außerdem können die Gesundheitsämter im Bundesdurchschnittt in mehr als 75 Prozent aller Fälle die Kontakte der Infizierten nicht mehr vollständig nachverfolgen. Den Weihnachtsmarkt in Bremen hat der Senat abgesagt. Am kommenden Samstag tritt die Bürgerschaft zu einer Sondersitzung zusammen.

Kontakte mit anderen Personen sind auf ein Minimum zu beschränken. In der Öffentlichkeit dürfen sich in Bremen bisher schon maximal fünf Personen aus zwei Haushalten treffen. Bovenschulte appellierte an die Bürger, auf Besuche – auch von Verwandten – zu verzichten. Bundesweit dürfen von Montag keine Urlauber mehr in Hotels oder Pensionen übernachten. Erlaubt sind nur noch Übernachtungen für notwendige, etwa berufliche, Zwecke.

Kinos, Opern, Konzerthäuser und ähnliche Einrichtungen müssen von Montag an bis Ende November schließen. Das gilt auch für Freizeitparks, Spielhallen, Wettbüros und Bordelle. Auch Schwimmbäder, Saunen, Thermen und Fitnessstudios müssen zumachen. Der Freizeit- und Amateursport wird ausgesetzt, ausgenommen ist nur der Individualsport. Profisportler dürfen weiterhin tätig sein, wenn keine Zuschauer anwesend sind.

Auch Gastronomiebetriebe müssen schließen sowie Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche.

Die Geschäfte bleiben geöffnet, allerdings darf nur ein Kunde pro zehn Quadratmeter im Laden sein. Auch Friseure und medizinische Dienstleister wie Logopäden und Physiotherapeuten dürfen weiter arbeiten. Untersagt ist der Betrieb von Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnlichem.

Schulen und Kindergärten bleiben geöffnet.

Unternehmen, die aufgrund der neuen Regeln vorübergehend schließen müssen, erhalten Hilfe. Der Bund stellt dafür insgesamt zehn Milliarden Euro bereit. Firmen bis zu 50 Mitarbeitern erhalten 75 Prozent des Umsatzes, den sie im November 2019 gemacht haben. Für größere Unternehmen gelten besondere Regeln, die von Betrieb zu Betrieb unterschiedlich sein können.

Die jetzt vereinbarten Regeln gelten bis Ende November. Allerdings werden die Länderchefs in zwei Wochen mit der Bundeskanzlerin eine Zwischenbilanz ziehen und Regeln entsprechend anpassen.

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