Der Oldenburgisch-Ostfriesische Wasserverband (OOWV) und der Wasserverbandstag warnen vor einer einseitigen Belastung der Trinkwasserkunden durch ein Gesetzesvorhaben der Landesregierung. Geplant ist die Verdoppelung der Wasserentnahmegebühr zur Finanzierung von Maßnahmen für den Niedersächsischen Weg. Dieser beschreibt eine Grundsatzeinigung von Landwirtschaft, Umweltverbänden und der Landesregierung, um mehr Natur- und Artenschutz zu erzielen. Hierfür möchte das Land die acht Millionen Trinkwasserkunden heranziehen.
„Wir unterstützen ausdrücklich die Ziele des Niedersächsischen Weges, stehen aber der Verdoppelung der Wasserentnahmegebühr ausschließlich zulasten der Kundinnen und Kunden ablehnend gegenüber“, sagt OOWV-Geschäftsführer Karsten Specht.
„Die Trinkwasserkunden tragen schon heute mit zahlreichen Maßnahmen ihrer Wasserversorger zum Trinkwasserschutz einen erheblichen Beitrag am Gewässerschutz“, so Specht weiter. Andererseits habe zum Beispiel die Monokultur Mais eindeutig negative Auswirkungen auf den Naturschutz und die Artenvielfalt. Die Entnahme von Grundwasser zur Beregnung von Mais aus dem gleichen Grundwasserkörper wie der Wasserversorger werde zukünftig aber lediglich mit 1,4 Cent pro Kubikmeter belastet. Trinkwasserkunden hingegen sollen 15 Cent pro Kubikmeter aufbringen.
Die Wasserentnahmegebühr wird in Niedersachsen seit 1992 vom Land für die Förderung der schonenden Bewirtschaftung des Grundwassers und der oberirdischen Gewässer erhoben. Sie liegt derzeit bei 7,5 Cent pro Kubikmeter und ist Teil des Trinkwasserpreises. Nach aktueller Planung soll die Wasserentnahmegebühr auf 15 Cent steigen und abweichend von der bisherigen Verwendung auch für die Finanzierung von Naturschutzmaßnahmen außerhalb des Gewässerschutzes eingesetzt werden. Bereits zum 1. Januar 2015 wurde das Wasserentnahmeentgelt um 47 Prozent erhöht, ohne dass die Trinkwasserversorger danach mehr Geld für den Trinkwasserschutz erhalten hätten.
Olaf Lies äußert sich
Niedersachsens Umweltminister Olaf Lies äußerte sich wie folgt zu der Gebührenentwicklung: „Den Vorwurf, Trinkwasserkunden würden einseitig und unverhältnismäßig belastet, um den Niedersächsischen Weg zu finanzieren, kann ich so nicht stehen lassen.“
Richtig sei, dass eine Erhöhung der Gebührensätze der Wasserentnahmegebühr geplant ist. Würden die Wasserversorger diese Erhöhung an ihre Kundschaft weitergeben, müssten Privathaushalte bei einem durchschnittlichen Wasserverbrauch von 120 Litern pro Tag mit rund 3,30 Euro pro Kopf und Jahr an Mehrkosten rechnen. Das zusätzliche Geld aus der erhöhten Gebühr würde dann, so Lies, unter anderem in Maßnahmen zum Erhalt des Grundwasserangebots fließen. Allein ein Drittel der zu erwartenden Mehreinnahmen sei für Ausgleichszahlungen an Bewirtschafter von Gewässerrandstreifen vorgesehen.