Die Stadt Delmenhorst reagiert mit verschärften Maßnahmen auf die Entwicklung der Corona-Pandemie in ihrem Gebiet. Die Verwaltung hat entsprechende Allgemeinverfügungen erlassen.
Maskenpflicht in der Fußgängerzone
Bis auf Weiteres wurde die Maskenpflicht auf die gesamte Fußgängerzone ausgeweitet. Sie gilt täglich in der Zeit von 10 bis 18 Uhr. Bereits seit vergangenem Donnerstag müssen alle Besucher von Wochenmärkten, also auch Passanten, die dort nicht einkaufen, eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Ausgenommen sind Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahrs sowie Menschen mit Nachweis einer Befreiung aus medizinischen Gründen.
Keine Zuschauer beim Sport
Beim Sport sind mindestens bis zum 25. Oktober keine Zuschauer mehr zugelassen. Das gilt für sämtliche öffentlichen und privaten Sportanlagen sowohl drinnen als auch draußen. Das Verbot bezieht sich ausdrücklich auf jegliche Form der Sportausübung, also auch auf das Training. Auch die Anwesenheit von Eltern oder anderen Aufsichtspersonen minderjähriger Kinder ist nicht zulässig.
Eingeschränkte Regelbetrieb
Kindertagesstätten müssen vorerst in den eingeschränkten Regelbetrieb wechseln. Dieses „Szenario B“ nach dem Niedersächsischen Rahmen-Hygieneplan besagt insbesondere, dass die Kinder nur noch in festen Gruppen betreut werden dürfen; offene Gruppenkonzepte sowie eine Durchmischung verschiedener Gruppen sind untersagt. In der Praxis bedeutet dies, dass allen Kindern weiterhin eine Betreuung zu regulären Zeiten angeboten werden kann. Bei Früh- und Spätdiensten kann es allerdings zu Änderungen kommen, wenn diese nicht nach Gruppen getrennt möglich sind.