Von Mittwoch an wird das öffentliche Leben in Deutschland weitgehend eingeschränkt. Die Maßnahmen gelten vorerst bis zum 10. Januar. Darauf haben sich die Ministerpräsidenten und Bundeskanzler Angela Merkel geeinigt. Der Einzelhandel muss in dieser Zeit schließen, ausgenommen sind etwa Geschäfte für den täglichen Bedarf wie Lebensmittelläden. Wochenmärkte. Abhol- und Lieferdienste, Aptoheken, Drogerien und Sanitätshäuser und Postfilialen. Schließen müssen dagegen Friseure und Kosmetikstudios
Der Verkauf von Böllern wird in diesem Jahr verboten.
An den Schulen soll die Präsenzpflicht ausgesetzt werden.
Wer sich an Weihnachten treffen darf, müssen die Länder im Einzelnen noch festlegen.
Am 5. Januar wollen Kanzlerin und Ministerpräsidenten beraten, wie es vom 11. Januar an weitergehen soll.