Das neue Jahr startet mit dem Ende der Mehrwertsteuerreform. Ab 1. Januar gelten wieder die alten Regelsteuersätze von 19 beziehungsweise sieben Prozent.
Das ist eine von vielen Regelungen, die zum Jahreswechsel beziehungsweise im Laufe von 2021 in Kraft treten. Es gibt weitere neue Gesetze.
Für erstaunte Gesichter wird garantiert das erste Mal Tanken im neuen Jahr sorgen: Bundesbürger müssen sich auf höhere Kraftstoffpreise einstellen. Stichwort: Brennstoffemissionshandelsgesetz.
Verbrauch entscheidet über Höhe der Kfz-Steuer
Dadurch soll Benzin sieben Cent pro Liter teurer werden, bei Diesel sind es acht Cent.
Autofahrer, die sich für den Kauf eines Neuwagens entscheiden, sollten sich unbedingt dessen Verbrauchtswerte anschauen. Je mehr Spritdurst das Gefährt hat, desto höher fällt künftig die Kfz-Steuer aus.
Erfreulich: Bereits zugelassene Fahrzeuge sind von der Reform nicht betroffen.
Auf eine Änderung, die allerdings erst Mitte des Jahres in Kraft tritt, weist die Deutsche Post hin. Demnach entfällt die Freigrenze für den Import von Sendungen aus Nicht-EU-Ländern mit einem Warenwert unter 22 Euro und der Zoll erhebt bereits ab dem ersten Cent Einfuhrumsatzsteuer.
Pendlerpauschale und Mobilitätsprämie
Auch die Ausstellung eines neuen Personalausweises verteuert sich. Statt aktuell 28,80 Euro kostet das neue Dokument für Bundesbürger ab 24 Jahren künftig 37 Euro und gilt zehn Jahre.
Aber 2021 gibt es nicht nur Mehrausgaben. Berufstätige, die zur Arbeit pendeln müssen, profitieren: Die Pendlerpauschale erhöht sich zum neuen Jahr ab dem 21. Kilometer von gegenwärtig 30 Cent auf 35 Cent. Für Geringverdiener gilt die sogenannte Mobilitätsprämie.
Genau 30 Jahre nach seiner Einführung entfällt künftig für 90 Prozent der Steuerzahler der Solidaritätszuschlag. Bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 61.717 Euro wird dann künftig kein Soli mehr fällig.
Mehr Kindergeld
Der Grundfreibetrag steigt von aktuell 9.408 Euro auf 9.696 Euro (Verheiratete: von 18.816 auf 19.392 Euro). Auch das Kindergeld wird erhöht: 2021 gibt es für die ersten beiden Kinder jeweils 219 Euro, für das dritte Kind 225 Euro. Für jedes weitere Kind zahlt der Staat 250 Euro pro Kind. Gleichzeitig erhöht sich der Kinderfreibetrag der Eltern auf insgesamt auf 8.388 Euro. Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende bleibt bei 4.008 Euro.
Bis zum 1. Juli 2022 soll der Mindestlohn in vier Schritten auf 10,45 Euro angehoben werden. Zu Jahresbeginn erfolgt mit der Anhebung von 9,35 auf 9,50 Euro die erste Stufe. Zum 1. Juli 2021 geht es weiter rauf auf 9,60 Euro pro Stunde (brutto). Stufe drei und vier folgen 2022.
Das Aus für Plastikbesteck und -geschirr, Trinkhalme oder Styroporbehälter für warmes Essen zum Mitnehmen hat das EU-Parlament schon vor knapp zwei Jahren beschlossen. Mitte des Jahres tritt das Gesetz in Kraft. Ab dem 3. Juli 2021 gilt EU-weit ein Verbot von Einwegplastik.
Neue Kennzeichnungen und Grundrente
Den „gelben Schein“ soll es künftig nur digital geben. Behandelnde Ärzte sollen bei Krankschreibung eines Patienten dessen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auf elektronischem Weg direkt an die Krankenkasse übermitteln. Diese informiert dann ebenfalls elektronisch den Arbeitgeber. Für eine Übergangszeit soll es beide Verfahren geben.
Ebenfalls neu in 2021: Modifizierte EU-Energielabels für Elektrogeräte ab März sowie die Einführung der Grundrente für Geringverdiener.