Da es noch an Impfstoff mangelt, muss weiterhin die Reihenfolge der Prioritäten eingehalten werden. Foto: Pixabay
Oldenburg

Einer nach dem anderen

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Sozialgericht lehnt Eilantrag auf vorgezogene Corona-Impfung ab.

Ein 73 Jahre alter Mann ist in einem Verfahren vor dem Sozialgericht Oldenburg mit seinem Eilantrag nicht durchgedrungen. Er wollte das niedersächsische Gesundheitsministerium dazu verpflichten, ihm sofort eine Impfung gegen das Virus zu verschaffen. Der Mann leidet unter einer schweren Herzerkrankung. Seine Anfrage bei dem zuständigen Impfzentrum wurde jedoch abgelehnt, da er nicht zu dem Personenkreis gehöre, für den gegenwärtig Impfungen durchgeführt werden.

Daraufhin wandte sich der 73-Jährige an das Niedersächsische Ministerium für Gesundheit, Soziales und Gleichstellung. In seinem Antrag machte er einen Anspruch auf eine sofortige Impfung deutlich, da er ein signifikant erhöhtes Risiko trage, nach einer Infektion mit dem Corona-Virus schwer zu erkranken oder zu sterben.

Auch das Ministerium lehnte seinen Antrag ab. Er sei erst an der Reihe, sobald alle Personen mit höchster Priorität, erste Gruppe, vollständig geimpft seien. Der Mann gehört zur zweiten Gruppe, Personen mit hoher Priorität. Zur ersten Gruppe gehören unter anderem Menschen über 80 Jahren, Bewohner von Pflegeheimen und Personal auf Intensivstationen. Informationen zu den Gruppen gibt es unter bundesregierung.de im Internet.

Der 73-Jährige wandte sich im Rahmen eines einstweiligen Rechtsschutzverfahrens zunächst an das Verwaltungsgericht Oldenburg, das den Rechtsstreit an das Sozialgericht Oldenburg verwies. Dort wurde der Antrag am vergangenen Donnerstag abgelehnt.

Teilhabeansprüche der Bürger könne der Gesetzgeber grundsätzlich nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel verwirklichen, heißt es seitens des Sozialgerichts. Da gegenwärtig Corona-Impfstoffe noch nicht ausreichend verfügbar seien, sei es nicht zu beanstanden, wenn die Impfungen nach Reihenfolge der Priorität abliefen. Außerdem sei es dem Antragsteller zumutbar, sich vor einer Ansteckung durch verstärkte Schutzmaßnahmen und Kontaktvermeidung zu schützen und sich nach Möglichkeit kontaktfrei in seinem Haus aufzuhalten, argumentiert das Gericht.

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