Alle Delmenhorster Geflügelhalter sind nach wie vor verpflichtet, ihre Tiere in geschlossenen Ställen oder unter Schutzvorrichtungen zu halten.Foto: Konczak Alle Delmenhorster Geflügelhalter sind nach wie vor verpflichtet, ihre Tiere in geschlossenen Ställen oder unter Schutzvorrichtungen zu halten.Foto: Konczak
Vogelgrippe

Neuer Fall von Geflügelpest

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Teile von Delmenhorst werden nach einem Fall von Vogelgrippe im Landkreis Oldenburg zum Beobachtungsgebiet

Auf einem landwirtschaftlichen Putenmastbetrieb im Landkreis Oldenburg ist am gestrigen Donnerstag erneut die sogenannte Geflügelpest beziehungsweise Vogelgrippe amtlich festgestellt worden.

30 Tage unter Beobachtung

Aus diesem Grund hebt die Stadt Delmenhorst das am 22. Dezember vergangenen Jahres bekannt gegebene Beobachtungsgebiet zum  23. Januar auf. Zeitgleich wird ein neues Geflügelpest-Beobachtungsgebiet eingerichtet und ab morgen für mindestens 30 Tage angeordnet.

Das Beobachtungsgebiet wird an den Hauptverkehrsstraßen durch Schilder gekennzeichnet. Geflügeltransporte sind in diesem Bereich verboten.

Elf Geflügelhalter mit circa 175 Tieren

Im Stadtgebiet liegen elf Geflügelhaltungen mit circa 175 Tieren in einem Radius von zehn Kilometern um den aktuellen Ausbruchsbetrieb. Sie unterliegen somit der amtlichen Beobachtung. Für diese Betriebe gilt eine strenge Aufstallungs- und Abschirmungspflicht des gehaltenen Geflügels. Der städtische Fachdienst Veterinär- und Ordnungswesen hat die betroffenen Tierhalter  informiert.

Unabhängig davon sind alle Delmenhorster Geflügelhalter nach wie vor verpflichtet, ihre Tiere in geschlossenen Ställen oder unter Schutzvorrichtungen zu halten.

Nähere Informationen findet man auf der Internetseite der Stadt Delmenhorst bei den Amtlichen Bekanntmachungen, unter Aktuelles. Auf einer Karte können Tierhalter erkennen, ob ihre Geflügelhaltung im Beobachtungsgebiet liegt.

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