Von neuen Grenzwerten bei Lebensmitteln bis zu Modifikationen beim Führerschein – zum Monatswechsel stehen gesetzliche Änderungen an.
Förderzeitraum für Baukindergeld endet: Familien, die noch Baukindergeld bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragen wollen, sollten sich sputen.
Bau- und kaufwillige Familien, die bis zum 31. März einen notariell beurkundeten Kaufvertrag oder eine Baugenehmigung vorliegen haben, können den Förderantrag noch bis Ende 2023 online über das KfW-Zuschussportal stellen.
Obergrenze für Transfette in Lebensmitteln: Sie verstecken sich unter anderem in Chips, Pommes Frites, Streichcremes, Backwaren und diversen Fertigprodukten – die sogenannten Transfette. Die ungesättigten Fettsäuren entstehen, wenn ursprünglich gesundes flüssiges Öl industriell verarbeitet und in ein schmierfähiges Fett verwandelt wird.
Gesundheitsgefährdende Transfette
Um das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen einzudämmen, hat die Europäische Kommission eine Obergrenze für die Verwendung von industriell hergestellten Transfetten in Lebensmitteln beschlossen. Sie beträgt künftig 2 Gramm Transfette pro 100 Gramm Fett in für den Endverbraucher bestimmten Lebensmitteln. Das Gesetz tritt am 2. April 2021 in Kraft.
Führerscheinerwerb mit Automatikwagen: „In Deutschland werden inzwischen mehr Automatikwagen als Schaltwagen neu zugelassen. Der Durchbruch der Elektromobilität verstärkt diesen Trend“, weiß Richard Goebelt.
Der Bereichsleiter Fahrzeug und Mobilität des TÜV-Verbands weist in diesem Zusammenhang auf eine Änderung bei der Führerscheinprüfung hin, die zum 1. April in Kraft tritt.
So können Fahrschüler künftig ihre praktische Führerscheinprüfung auch mit einem Automatikwagen absolvieren und so ihre Fahrerlaubnisklasse B machen.
Fahrstunden im Schaltwagen erforderlich
Neu: Der erworbene Führerschein ist für Automatik- und Schaltwagen gültig. Voraussetzung ist allerdings, dass auch Fahrstunden mit einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe absolviert wurden.
Erforderlich sind mindestens zehn Fahrstunden mit einem Schaltwagen und eine abschließende 15-minütige Testfahrt innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften.
Mehr Schutz für Arbeitnehmer: Seit Anfang des Jahres gilt das Arbeitsschutzkontrollgesetz, das durch staatliche Kontrollen für mehr Arbeitsschutz in der in der Fleischindustrie sorgen soll. Bisher war es den Fleischbetrieben verboten, Werkverträge abzuschließen.
Ab 1. April ist auch die Beschäftigung von Zeitarbeitern tabu. Schlachtung und Zerlegung dürfen nur noch vom Stammpersonal des Inhabers vorgenommen werden. Das Fleischerhandwerk (Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten) ist davon ausgenommen.