Eigentlich sollte die Novelle der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) schon am 28. April 2020 in Kraft treten. Wegen eines Formfehlers wurde der Vollzug des aktualisierten Bußgeldkatalogs allerdings dann außer Kraft gesetzt.
Knapp zwölf Monate später verabschiedete die Verkehrsministerkonferenz in Bremen jetzt die Novelle der Novelle und gab grünes Licht für die neue StVO, allerdings muss der Bundesrat sie noch absegnen.
Die geplanten Fahrverbote schon bei geringem Überschreiten der Geschwindigkeitsbegrenzung wird es auch künftig nicht geben.
Allerdings müssen sich Autofahrer voraussichtlich ab Spätsommer auf deutlich verschärfte Strafen einstellen, haben die sich doch etwa für Geschwindigkeitsüberschreitungen im Vergleich zum alten Bußgeldkatalog nahezu verdoppelt.
Die wichtigsten Punkte
Tempoverstöße: Wer beispielsweise innerorts 21 bis 25 Stundenkilometer zu schnell fährt, riskiert künftig 115 Euro Bußgeld (aktuell: 80 Euro), außerorts wären für dasselbe Vergehen 100 Euro fällig (aktuell: 70 Euro).
Rettungsgasse: Die unerlaubte Nutzung sowie die Nichtbildung einer Rettungsgasse wird künftig mit 200 bis 320 Euro und einem Monat Fahrverbot bestraft.
Falschparker werden zur Kasse gebeten
Falschparker müssen tiefer in die Tasche greifen: Wer unerlaubt in der zweiten Reihe hält oder auf Geh-, Rad- oder Radschnellwegen parkt, zahlt bis zu 110 Euro Strafe.
Rechtswidriges Parken an engen oder unübersichtlichen Straßenstellen oder im Bereich einer scharfen Kurve kostet bis zu 55 Euro. Die gleiche Summe wird fällig für das unberechtigte Parken auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz.
Ebenfalls 55 Euro kostet das Falschparken auf einer Stellfläche für Elektroautos oder Carsharing-Fahrzeuge. Autofahrer sollten zudem von Parkverstößen in amtlich gekennzeichneten
Feuerwehrzufahrten absehen und Rettungsfahrzeuge nicht behindern, denn dann winken Knöllchen bis zu 100 Euro.
Schienenverkehr nicht behindern
Bremer sollten auch die Trasse der Straßenbahn im Auge behalten. Rechtswidriges Parken im Schienenraum kostet künftig bis zu 70 Euro. Wird der Schienenverkehr behindert, werden sogar 80 Euro fällig.
An eine neue Regel müssen sich künftig Lastwagenfahrer halten, wenn sie innerorts rechts abbiegen wollen.
Nach Inkrafttreten der StVO-Novelle dürfen sie auf Straßen, wo mit Radfahrern oder Fußgängern gerechnet werden muss, nur noch Schrittgeschwindigkeit (7 bis 11 km/h) fahren. Wer dagegen verstößt, muss 70 Euro Strafe zahlen. Ferner wird ein Punkt in Flensburg fällig.
Auto-Posing: Wer mit aufheulendem Motor und quietschenden Reifen durch die City donnert, muss künftig bis 100 Euro zahlen.