Bereits das zweite Ostern infolge dürfen keine Gäste auf den Ostfriesischen Inseln Urlaub machen. Nur den Zweitwohnungsbesitzern ist die Nutzung ihrer Wohnung auf den Inseln erlaubt. „Sie dürfen dort auch Besuch empfangen, wenn sie selbst vor Ort sind. Verboten ist allerdings, die Wohnung Freunden und Familie unentgeltlich zu überlassen oder zu vermieten“, sagt Joachim Bakker vom Ordnungsamt Borkum. Insgesamt 22 Fährankünfte wurden auf der größten der sieben ostfriesischen Inseln kontrolliert.
„Wir konnten nicht alle ankommenden Personen prüfen, haben aber knapp 300 Autos mit auswärtigem Kennzeichen und an beiden Bahnhöfen im Ort knapp 140 Leute kontrolliert“, erklärt Bakker. Dabei habe das Borkumer Ordnungsamt nicht festgestellt, dass sich Touristen illegal auf der Insel aufhalten. „Allerdings müssen wir in 25 Fällen nachprüfen, ob in den Wohnungen die Eigentümer wirklich vor Ort sind oder ob sie ihre Wohnung verbotenerweise an Angehörige weitergegeben haben“, sagt Bakker. In acht Fällen sei es bereits zu einer Anzeige gekommen. „Darunter waren aber auch Verstöße gegen die Kontaktbeschränkungen, also zu viele Personen in einer Ferienwohnung.“
Einige Dutzend Fälle
Ähnlich sah es auch auf Norderney aus. Bürgermeister Frank Ulrichs erzählt: „Wir haben die Woche vor Ostern bis einschließlich Ostersamstag kontrolliert und auch einige Dutzend Verdachtsfälle gehabt.“ Diese habe man dann an den zuständigen Landkreis Aurich weitergegeben. „Wir können aber nicht sagen, dass im großen Stil viele Gäste illegal angereist sind.“
Auf Langeoog hat der zuständige Landkreis Wittmund gemeinsam mit der Gemeinde am Karfreitag und Karsamstag kontrolliert. Malte Tammeus vom Landkreis Wittmund sagt: „Wir haben nur nur wenige potentielle Verstöße festgestellt. Das Beherbergungsgebot aus der niedersächsischen Corona-Verordnung richtet sich allerdings an die Vermieter von Ferienwohnungen und Hotelbetreiber und nicht gegen den Gast.“ Somit werden die Verfahren auch gegen diese Personengruppe eingeleitet.
Keine Lappalie
Laut niedersächsischem Bußgeldkatalog kostet der Betrieb von Beherbergungsstätten zu touristischen Zwecken den Eigentümer zwischen 3.000 und 10.000 Euro. „Die Höhe des Bußgeldes zeigt, dass es ich hierbei nicht um eine Lappalie handelt. Ordnungswidrig handeln jedoch nicht die Gäste, sondern der Betreiber oder der Vermieter“, sagt Tammeus.
Auch auf der Insel Wangerooge durften Gäste nicht zu touristischen Zwecken beherbergt werden. Als weitere Schutzmaßnahme mussten Reisende ab dem 2. April einen negativen Corona-Test bei Betreten der Insel vorweisen. Es galten nur PCR- oder Corona-Schnelltests aus einem Testzentrum, der nicht älter als 24 Stunden sei. Ein eigenständig durchgeführter Test vor Anreise sei nicht gültig, heißt es von der Inselgemeinde.
Ausgenommen sind nur die Einwohner der Gemeinde Wangerooge sowie Kinder unter sechs Jahren. Die Vorlage des negativen Tests wird bei der Fähre, der Inselbahn und den Inselfliegern in Harlesiel kontrolliert.