Der Bremer Wohnungsmarkt ist geprägt von Vermietern, die nur wenige Wohnungen besitzen. Sie haben laut Mieterverein häufig ein persönlicheres Verhältnis zu ihren Mietern als Immobilienkonzerne. Foto: Schlie
Neues Gesetz

Ein Mietspiegel für Bremen

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Der Bundestag beschließt schon nächste Woche ein Gesetz zum Mietspiegel, das auch Wirkung für Bremen hat.

Bremen steht vor einer Premiere. Noch nie galt in der Hansestadt ein Mietspiegel. Will hier ein Hausbesitzer die Miete erhöhen, muss er im Zweifelsfall nachweisen, wie hoch sie in drei vergleichbaren Wohnungen ausfällt. Das wird sich ändern.

Diese Woche diskutierten dem Vernehmen nach die Wohnungspolitiker der Bürgerschaftsfraktionen in einer Video-Konferenz des Bauressorts mit Mietervereinen und Eigentümerverbänden wie Haus & Grund, wie ein Mietspiegel für Bremen zu erstellen ist. Im Herbst will Bausenatorin Maike Schaefer der Deputation einen Vorschlag präsentieren.

„Wir diskutieren ergebnisoffen“, sagt Jens Tittmann, Sprecher des Bauressorts. Doch so offen wie erhofft wird das Verfahren wohl nicht laufen. Denn der Bundestag will bereits in der nächsten Woche beschließen, dass alle Städte mit mehr als 50.000 Einwohnern regelmäßig einen Mietspiegel erstellen müssen. Darauf haben sich SPD, CDU und CSU geeinigt. Und am Freitag der nächsten Woche geht das Paket in den Bundesrat.

Übergangsregelung bis 2023

Für die Pflicht, einen Mietspiegel zu erstellen, werde es eine Übergangsregelung geben, sagt Johannes Fechner, SPD-Bundestagsabgeordneter und Sprecher der Arbeitsgruppe Recht und Verbraucherschutz. Doch voraussichtlich am 1. Januar 2023 muss der Mietspiegel stehen, auch in Bremen.

Die Erstellung des Zahlenwerks dauert in der Regel allerdings anderthalb Jahre und kostet. Frankfurt etwa zahlte für seinen Mietspiegel rund 700.000 Euro.

Qualifizierter Mietspiegel notwendig

Notwendig ist ein „qualifizierter Mietspiegel“. Das ist er nach dem geplanten Gesetz, wenn die zuständigen Behörden sowie die Interessenvertreter von Vermietern und Mietern das Zahlenwerk anerkennen. Die Verfasser des Mietspiegels haben gegenüber den Vermietern einen „Auskunftsanspruch“. Sie sind also verpflichtet, die Mieten zu nennen. „Hierdurch kann die ortsübliche Vergleichsmiete präziser abgebildet werden“, sagt Fechner.

Ingmar Vergau, Geschäftsführer von Haus & Grund in Bremen, hofft, dass ein Mietspiegel zur „Befriedung beiträgt“. Kornelia Ahlring, Geschäftsführerin des Mietervereins, fordert, dass nicht nur die Mieten der letzten sechs Jahre berücksichtigt werden, sondern auch ältere Bestandsmieten. Sie sind häufig niedriger und würden dämpfend auf die allgemeine Entwicklung der Mieten wirken

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