Höhe Stuhrer Straße sollen Radfahrer auf die Straße wechseln, doch viele scheuen den Weg auf die Fahrbahn und radeln nach der Ampel weiter über die Haltestelle. Foto: Martina Meyer
Radverkehr

Fahrradstreifen da – Ärger nicht vorbei

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Woltmershauser Bürgerinnen und Bürger fremdeln mit der neuen Verkehrsführung für Radfahrer.

Nun ist er da, der angekündigte Schutzstreifen für Radfahrer an der Woltmershauser Straße. Doch zufrieden sind die Pusdorfer mit der Verkehrssituation rund um die Bushaltestelle Rechtenflether Straße dennoch nicht. Beirat und Ortsamt fordern vom Amt für Straßen und Verkehr (ASV) Nachbesserungen. Die Behörde will den Bürgern erst einmal Zeit geben, sich an die neue Lage zu gewöhnen.

In Folge eines Haltestellenumbaus fehlten an der Stelle wenige Zentimeter Straßenraum, um den Radweg zwischen Haltestelle und Bürgersteig hindurchführen zu können. Radfahrer Richtung Innenstadt sollen die Haltestelle über die Fahrbahn umfahren (WESER REPORT berichtete).

Autofahrer verstehen als Parkstreifen

Nach wenigen Metern endet der Schutzstreifen vor einer Fußgängerampel. „Die Radfahrer sind geneigt, an der Stelle wieder hochzufahren“, monierte Ortsamtsleiterin Annemarie Czichon auf der jüngsten Sitzung des Woltmershauser Beirates. Die Situation sei extrem unübersichtlich. Man könne sich auch hinstellen, um Wetten abzuschließen, wer geradeaus über die Haltestelle fahre und wer über die Straße. Ein weiteres Problem: Einige Autofahrer missverstehen die gestrichelte Linie offenbar als Parkstreifen.

„Für mich ist das eine Nummer für Extra 3“, merkte Beiratssprecherin Edith Wangenheim (SPD) süß-sauer an. „Da können wir gut mit rauskommen“. Die NDR-Satiresendung Extra 3 kürt regelmäßig den „Irrsinn der Woche“ und hatte mehrmals die inzwischen entfernte Absperrung unterhalb der Stephanibrücke aufs Korn genommen.

ADFC: Nicht als Schutzstreifen erkennbar

Gunter Mischer vom Allgemeinen Deutsche Fahrradclub (ADFC) nannte die Verkehrsführung „sehr gefährlich, weil die Radfahrer relativ überraschend auftauchen“. Für Autofahrer sei die Markierung nicht als Schutzstreifen erkennbar. Üblich sei eigentlich eine Sperrfläche inklusive Bake vor Beginn des Schutzstreifens. Das mindeste seien zusätzliche Piktogramme auf der Fahrbahn. Wegen des Mischverkehrs sollte Tempo 30 angeordnet werden. „Es ist kurios, was das ASV dort abgleifert hat“.

Ole Lindemann (CDU), stellvertretender Beiratssprecher drückte sein Unverständnis über die „komplizierte Regelung“ aus: „So wie es jetzt ist, ist es eine Katastrophe.“

Und was sagt das ASV? „An besagter Haltestelle wurde der geplante und im Vorfeld abgestimmte Zustand hergerichtet. Da sich an Verkehrsänderungen normalerweise eine Gewöhnungsphase anschließt, bedarf es im direkten Nachgang der Beobachtung, wie die neue Lage angenommen wird und eventuell etwas mehr Kontrolle, zum Beispiel was Falschparken betrifft. Da in diesem Fall nur wenig Fläche als Verkehrsraum und zusätzlich ein Kurvenbereich vorliegt, beobachten und prüfen wir die derzeitige Situation mit besonderem Fokus“, teilte ASV-Sprecherin Andrea Voth auf Anfrage mit. Verbesserungsvorschläge, die auf der Beiratssitzung formuliert wurden, lehnt das ASV aktuell ab, schließt sie im Einzelfall aber auch nicht aus.

Vorschläge des Beirats und Bewertung des Amtes

Durchziehen des Schutzstreifens auch im Haltestellenbereich: „Rechtlich betrachtet ist mit einem Schutzstreifen ein Haltverbot verbunden. In diesem Fall dürfte bei einem Schutzstreifen im Haltestellenbereich auch der Bus nicht mehr halten. Tut er dies doch, können sich Pkw daran ein Beispiel nehmen.“

Rote Markierung des Schutzstreifens: „Roteinfärbungen kommen für separate, nicht im Längsverkehr überfahrbare Radverkehrseinrichtungen wie Radfahrstreifen in Betracht. Die verkehrsrechtliche Wirkung des Verkehrszeichens Leitlinie (durchgezogene Linie) wird den Verkehrsteilnehmern durch die Roteinfärbung zusätzlich verdeutlicht. Der Radfahrer befindet sich auf einem quasi geschützten Fahrstreifen, da die Fahrspuren für Kfz-Begegnungen aller Art ausreichend breit vorhanden sind. Wenn die Breiten der Fahrspur nicht ausreichend, ist die Einrichtung nicht möglich.
Schutzstreifen (wie in diesem Fall) sind dagegen integrale Bestandteile der Fahrspuren und werden bei bestimmten Fahrzeugbegegnungen (Pkw/Lkw, Lkw/Lkw) notwendigerweise überfahren. Sie stellen daher keinen voll geschützten Bereich für den Radverkehr dar und werden aus Sicherheitsgründen nicht rot eingefärbt.“

Rückbau des alten Radweges zwischen Verschwenkung und Rechtenflether Straße: „Die Beibehaltung des ‚alten Radwegs‘ stellt ein zusätzliches Angebot für den in die Rechtenflether Straße abbiegenden Radverkehr zum Schutzstreifen auf der Fahrbahn dar. Sollte es sich zeigen, dass dieses Angebot verstärkt auch vom Radverkehr im Zuge der Woltmershauser Straße genutzt wird und eine sichere Überleitung auf die Fahrbahn Woltmershauser Straße nicht möglich ist, wird eine Rücknahme dieses Angebots für den Radverkehr und der Rückbau des Radwegs geprüft.“

Sicherheitsfläche und Bake vor der Verschwenkung auf die Fahrbahn: „Die räumlichen Verhältnisse lassen dies am Überleitungspunkt nicht zu. Auf Grund der gegebenen Sichtbeziehungen wird dies nicht für zwingend erforderlich gehalten. Sollten wider Erwarten Gefährdungen entstehen, wird die Lage des Überleitungspunkts überprüft.“

 

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