Nach dem Stand der Dinge könnten Galopprennen am 12. September ein überraschendes wie einmaliges Comeback auf dem Rennbahngelände feiern.Foto: Nordphoto
Rennbahn

Fehlt nur noch der Rasenmäher

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Ein Gericht verpflichtet die Stadt zur Überlassung des Rennbahngeländes für einen Renntag.

Lange sah es so aus, als hechle der Bremer Rennverein seinem Plan, am 12. September einen Galopprenntag auf dem Rennbahngelände zu veranstalten, vergeblich hinterher. Doch im Endspurt im Streit mit der Stadt liegt der Rennverein plötzlich eine ganze Länge vorn.

Das Verwaltungsgericht Bremen entschied am vergangenen Freitag in einem Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung auf ganzer Linie zugunsten des Vereins. Das Gericht verpflichtete die Stadtgemeinde Bremen, dem Verein das Gelände wie beantragt vom 11. bis 12. September zur Durchführung eines Renntages im Rahmen einer Zwischennutzung zur Verfügung zu stellen.

Keine dringend benötigten Wohnungen

„Die einstweilige Anordnung des Verwaltungsgerichtes nehmen wir zur Kenntnis und prüfen, ob der Senat dagegen Beschwerde einreicht. Es ist weiterhin bedauerlich, dass die Stadt auf diesem Gelände keine dringend benötigten Wohnungen bauen kann und sich stattdessen mit Konzepten des Pferderennsports auseinandersetzen muss, der in der Vergangenheit subventioniert werden musste“, teilte Wirtschaftssenatorin Kristina Vogt auf Anfrage mit.

„Wir waren überzeugt davon im Recht zu sein. Es ist ein gutes Gefühl, das nun schriftlich in der Hand zu haben“, kommentierte Frank Lenk, Vorsitzender des Rennvereins, den Beschluss. Ob der Renntag nun tatsächlich stattfinden kann, hängt davon ab, ob es in den kommenden Tagen gelingt, das Geläuf in den dafür erforderlichen Zustand zu bringen. Am Montag vergangener Woche war es dem Rennverein noch untersagt worden, das Gelände zu diesem Zweck zu betreten. Laut Bericht der Rennbahnprüfungskomission ist die Bahn prinzipiell in gutem Zustand. Ein paar Maulwurfslöcher müssten ausgefüllt, der Rasen gemäht, einige Kräuter ausgerissen und die Begrenzungen instand gesetzt werden.

Drei Verwaltungsrichter

Jens Tittmann, Sprecher von Stadtentwicklungssenatorin Maike Schaefer, wollte das Urteil nicht kommentieren, da ausschließlich das Wirtschaftsressort für die Zwischennutzung verantwortlich sei. Für die Zukunft verwies er auf zwei Deputationsbeschlüsse, die Pferde- und Golfsport auf dem Gelände ausschlössen und Grundlage für einen Bebauungsplan seien.

In ihrer Entscheidung folgten die drei Verwaltungsrichter sowohl in der Frage der Zuständigkeit der Argumentation des Rennvereins als auch inhaltlich hinsichtlich der Anwendung der Vergabekriterien.

Keine öffentliche Einrichtung

Das Gelände sei eine öffentliche Einrichtung, weil es durch das (per Volksentscheid durchgesetzte, Anm. der Red.) Gesetz von 2019 für die Übergangsphase für Zwecke der Erholung, Freizeit, Sport und Kultur der Allgemeinheit gewidmet sei. Das decke auch ein Galopprennen ab. Weder der private Dritte (die Zwischenzeitzentrale) noch der Regionalausschuss des Beirats Hemelingen seien berechtigt, diese gesetzliche Widmung aufzuheben, heißt es in einer Mitteilung des Gerichtes.

Das Wirtschaftsressort hatte argumentiert, aufgrund seines Vertrages mit der Zwischenzeitzentrale zur Organisation der Zwischennutzung sei das Rennbahnareal keine öffentliche Einrichtung, deshalb könne der Rennverein auch keine öffentlich-rechtlichen Ansprüche geltend machen. Die Zwischenzeitzentrale hatte sich im März 2021 bei der Ablehnung der bereits im Juli 2020 beantragten Nutzung auf einen Beschluss des Regionalausschusses berufen.

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