In Kneipen und Restaurants ohne Mindestabstand sitzen, Party ohne Maske feiern: Mit diesen neuen Regeln hat Hamburg als erstes Bundesland die optionale 2G-Regel eingeführt. Dort dürfen die Gastronomen selbst entscheiden, ob sie nur noch Menschen ins Innere lassen, die gegen Corona geimpft oder von der Krankheit genesen sind. Ein negativer Testnachweis reicht dann nicht. Nach Ansicht der Bremer Gastro-Gemeinschaft (BGG) wäre dieses Modell auch für Bremen sinnvoll. Denn in 2G-Restaurants, Kneipen und Cafés müssen sich die Gäste nicht mehr an die Abstandsregel halten.
Mehr Tische anbieten
„Der entscheidende Punkt ist, dass wir ohne die Abstandsregelung den Gästen mehr Tische und Stühle anbieten können. Dadurch wären Restaurants besser ausgelastet und viele Betriebe würden wirtschaftlich unter diesen schwierigen Voraussetzungen besser dastehen“ sagt BGG-Vorsitzender Thorsten Lieder. Vorsetztung für das 2G-Modell sei allerdings, dass das Abstandsgebot gelockert werde, meint Lieder. „Mit den bestehenden Abstandsregeln wäre das nicht sinnvoll, außerdem beschäftigen uns die langwierigen Kontrollen am Restauranteingang schon jetzt sehr“, sagt er.
Auch sei die Stimmung unter den Gästen oft sehr gereizt, was man durch eine wegfallende Überprüfung der Tests zumindest erleichtern könnte, findet der Gastronom. „Letztendlich muss aber die Politik auf medizinisch-wissenschaftlicher Basis entscheiden. Wir würden uns da nur mehr Dialog wünschen“, beklagt er.
Keine Impf-Aufkleber
Den Düsseldorfer Weg will die BGG allerdings nicht gehen. In der nordrhein-westfälischen Landeshauptstadt können Gastronomen einen speziellen Aufkleber an die Tür pappen, wenn all ihr Mitarbeiter geimpft sind. „Wir propagieren zwar die Impfung und sagen unseren Mitgliedern, wie wichtig sie ist, allerdings ist es eine rechtliche Grauzone, den Impfstatus der Mitarbeiter abzufragen“, sagt Thorsten Lieder. Deshalb würden die Gastronomen ihre Mitglieder nicht dazu auffordern, den Impfstatus preiszugeben.
In Bremen gilt aktuell die 3G-Regel. Wer nicht geimpft oder genesen ist, benötigt einen negativen Testnachweis, wenn er Feste, Veranstaltungen und Restaurants, Cafés oder ein Sportstudio besuchen will. Auch gilt bei 3G weiterhin das Abstandsgebot und oft die Maskenpflicht.