Derzeit dürfen die beiden E-Scooter-Anbieter Voi und Tier insgesamt 1.500 Roller in Bremen aufstellen. Eine Erhöhung der Rollerzahl muss das Ordnungsamt genehmigen.Foto: WR
Pilotprojekt

Kampf den Scooter-Wildparkern

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E-Roller Verleiher Voi setzt in Bremen auf ein neues System und kassiert schon Strafgeld.

Sie liegen auf Gehwegen, stehen quer auf Radwegen oder versperren Zufahrten: E-Scooter. In der Neustadt stürzte sogar ein Mann über einen herumliegenden Roller und verletzte sich schwer. Der Mann ist blind, sein weißer Langstock konnte den Scooter nicht wahrnehmen.

Gegen Wildparker geht der schwedische Scooter-Verleiher Voi mit einem neuen System vor: Parking Cop. In Bremen hat er damit schon begonnen.
„Wir sind sehr zufrieden mit dem neuen System. Seit dem Start vor zwei Monaten hat sich der Anteil der gut geparkten E-Scooter deutlich erhöht“, sagt Voi-Sprecher Caspar Spinnen. Rund 85 Prozent der Voi-Scooter in der Hansestadt würden schon korrekt abgestellt.

Fotos hinterlegen

Das Konzept: Wer einen Voi-Scooter abstellt, muss ihn fotografieren und das Bild in der App hinterlegen. Dann wertet das Unternehmen die Fotos aus. Wurde ein Roller falsch geparkt oder sagt das Foto nichts aus, verwarnt Voi den Nutzer. Bei der dritten Verwarnung muss er ein Strafgeld von 25 Euro zahlen. Es wird direkt abgebucht, da der Nutzer bei der Anmietung seine Zahlungsdaten angegeben hat.

„Wir haben bereits in 2.000 Fällen Verwarnungsgelder ausgesprochen“, berichtet Sprecher Spinnen. „Ein paar Leute lernen es nicht und stellen die Roller immer wieder falsch ab. Aber viele besinnen sich nach dem ersten Vergehen eines Besseren“, sagt Spinnen. Aufgrund der guten Erfahrung in Bremen überlegt das Unternehmen jetzt, das Parking- Cop-System deutschlandweit einzuführen.

Weitere Kontrolle

Das Bremer Innenressort sieht in dem System eine willkommene Ergänzung zu eigenen Maßnahmen. Allerdings kontrolliert auch das Ordnungsamt weiterhin, ob E-Scooter korrekt parken. „Es leitet bei festgestellten Verstößen Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen behindernd abgestellter Roller ein“, sagt Karen Stroink, Sprecherin des Innensenators.

„Die Bußgeldbescheide gehen an die Anbieter. Diese können die Bescheide weiterreichen, wenn es ihnen gelingt, den Nutzenden nachzuweisen, dass das Fahrzeug nicht korrekt abgestellt und nicht im Nachhinein umgeworfen wurde.“

Verleiher droht Anzeige

Mitarbeiter des Ordnungsamtes stellen auch E-Scooter um, die außerhalb der ausgewiesenen Parkzonen abgestellt wurden. Dem Verleiher droht dann trotzdem eine Anzeige.

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