Der Weihnachtsmarkt hat vom 22. November bis zum 23. Dezember geöffnet.Archivfoto: Schlie
Weihnachtsmarkt

Weniger Buden, mehr Sicherheitskräfte

Von
Das Hygiene-Konzept für den Bremer Weihnachtsmarkt sieht kaum Einschränkungen vor.

Der Bremer Weihnachtsmarkt und der Schlachtezauber können unter relativ normalen Umständen stattfinden. Das hat gestern der Bremer Senat beschlossen.
Möglich macht dies eine Änderung der Corona-Verordnung, die mit der hohen Impfquote und der niedrigen Hospitalisierung in Bremen begründet wird. Nun muss noch die Bürgerschaft der Änderung zustimmen.

„Das Hygienekonzept, das mit dem Gesundheitsressort abgestimmt ist, sieht eine Reduzierung der Stände um zehn Prozent vor. Zudem wird der Weihnachtsmarkt räumlich entzerrt. Die besondere Stimmung, die den Bremer Weihnachtsmarkt ausmacht, wird es dennoch geben“, verspricht Sven Wiebe, Staatsrat für Wirtschaft.

Menschenansammlungen vermeiden

Der Loriotplatz wird miteinbezogen und der Hanseatenhof stärker genutzt. Ausschankbetriebe erhalten zusätzliche Aufenthaltsflächen, in geschlossenen Verkaufsständen herrscht Maskenpflicht und die Zahl der Sicherheitskräfte wird aufgestockt. „So sollen Menschenansammlungen bei erhöhtem Besucheraufkommen vermieden werden“, heißt es aus dem Wirtschaftsressort.

Der Bremer Schaustellerverband freut sich, dass der Weihnachtsmarkt so durchgeführt wird, wie es schon zum Ende des Freimarkts hin besprochen wurde. „Nicht nur für uns ist es wichtig“, sagt erster Vorsitzender Rudolf Robrahn. „Auch für die Einzelhändler und den Tourismus in Bremen ist es von wirtschaftlicher Bedeutung, dass der Weihnachtsmarkt relativ normal stattfindet.“

Gut für die Innenstadt

Sehr viele Menschen würden in der Adventszeit nur für den Weihnachtsmarkt in die Innenstadt kommen. „Begleitveranstaltungen wie der Weihnachtsmarkt sind sehr gut, um Bremens Zentrum wieder ein bisschen Leben einhauchen“, findet Robrahn. „Wir sehen hier, dass Bremens beispielhaft hohe Impfquote uns mit dem Ergebnis belohnt, den Weihnachtsmarkt so stattfinden lassen zu können“, sagt der Schausteller.

Ohne die geänderte Corona-Verordnung wären 3-G-Kontrollen und eine Begrenzung auf zeitgleich 25.000 Gäste vorgeschrieben. Da eine Einzäunung des Geländes, anders als beim Freimarkt, nicht möglich ist, wäre diese Variante der Verordnung nicht durchführbar gewesen. Bei einer Erhöhung der Warnstufe wird das Hygienekonzept angepasst.

Insgesamt bekommen 156 Geschäfte eine Zulassung. Darunter sind 56 Stände mit Kunsthandwerk, vier Karusselle, 23 Süßwarenstände und 44 Imbissbetriebe.

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren...

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner