Immer mehr Flussreise-Anbieter führen flottenweit die 2G-Regel ein. Manche Reedereien bieten beim Borden zusätzliche kostenlose Schnelltests an.Foto: A-ROSA Flussschiff GmbH
Reise

Impfpass als Bordkarte

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Auf vielen Flussschiffen gilt die 2G-Regel. Schnelltests sind oft obligatorisch.

Ob die herbstlichen Schönheiten des Rheins oder der Mosel, die romantischten Weihnachtsmärkte entlang der Donau oder eine Silvesterparty auf dem Wasser – auch in der Herbst- und Winterzeit gibt es eine Fülle von Reiseideen auf den Flüssen Deutschlands und der europäischen Nachbarn. Gäste, die spontan eine Flusskreuzfahrt buchen möchten, sollten sich vorher erkundigen, ob sie an Bord dürfen.

Die großen schwimmenden Hotels auf den Weltmeeren haben es vorgemacht, jetzt ziehen die Kleinen auf den Strömen nach: Viele Anbieter von Flusskreuzfahrten führen die 2G-Regel ein, sprich: Wer nicht vollständig geimpft oder von einer Coronainfektion genesen sind, darf nicht aufs Schiff.

Bedürfnis nach Sicherheit

„Von unseren Gästen haben wir den Wunsch nach dem bestmöglichen Schutz erhalten, so dass wir uns nun für die Einführung der 2G-Regelung entschieden haben und dem gestiegenen Sicherheitsbedürfnis somit Rechnung tragen werden“, erklärt Arosa-Flussschiff-Geschäftsführer Jörg Eichler. Wer also mit dem Anbieter verreisen möchte, muss schon vor Betreten des Schiffes ab einem Alter von 12 Jahren einen Nachweis über den vollständigen Impfschutz oder die Genesung von einer Erkrankung mit Covid-19 erbringen.

Interessant für Familien mit Kindern bis 12 Jahre: Diese müssen zum Check-in den Nachweis über ein negatives PCR-Testergebnis oder ein negatives Antigen-Schnelltestergebnis vorlegen. Zudem werden alle Gäste vor der Einschiffung mittels eines kostenfreien Antigen-Schnelltests auf das Coronavirus getestet.

Kostenlose Tests

Kostenlos bei der Einschiffung werden auch die Gäste bei Nicko Cruises getestet. Die 2G-Regel für Flussreisen tritt bei dem Stuttgarter Anbieter ab dem 29. November in Kraft. Der Kölner Veranstalter 1AVista Reisen nimmt nach eigenen Angaben nur noch Neubuchungen nach dem „2G-Prinzip“ an. Konkret heißt das: Gäste müssen zum Buchungszeitpunkt bestätigen, dass sie zum Reiseantritt vollständig geimpft oder von einer Coronainfektion genesen sind. Zudem muss zum Reiseantritt ein Nachweis vorgelegt werden.

Während bei Hochseereisen von Phoenix Reisen nur Geimpfte an Bord dürfen, führt der Bonner Veranstalter diese Regelung für alle Flusskreuzfahrten erst im kommenden Jahr ein. „Ab Februar 2022 können unsere Flusskreuzfahrten ausschließlich mit vollständig geimpften Gästen durchgeführt werden“, heißt es auf der Homepage des Anbieters.

Attest und Antigen-Tests

Bei Viva Cruises gilt für Reisen ab dem 15. November die 2G-Regel. Vollständig geimpfte oder genesene Passagiere benötigen keinen Schnelltest für den Check-In an Bord, müssen aber einen offiziellen Nachweis vorlegen und sich ausweisen. Reisende, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft sind, benötigen laut Homepage des Veranstalters zur Mitreise ein ärztliches Attest und müssen zusätzlich zum Check-in ein negatives Antigen-Schnelltestergebnis von einer zertifizierten Teststelle vorlegen. Zudem sind sie verpflichtet, alle 48 Stunden einen offiziellen Antigen-Schnelltest durchzuführen und das Testergebnis an der Rezeption des Schiffes vorzulegen.

Ab dem 15. November 2021 gilt an Bord der Viva Cruises-Schiffe die 2G-Regel.Foto: Viva Cruises

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