Ungeimpfte Beschäftigte dürfen nur mit einem negativen Testergebnis zur Arbeit erscheinen – sonst drohen Bußgelder. Foto: Pixabay
Corona

Strenge Kontrollen

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Wie Bremer Unternehmen die 3G-Regel umsetzen.

Die Handelskammer hat eigens eine Person angestellt, die morgens die Beschäftigten kontrolliert. Denn nur wer von Corona genesen, gegen das Virus geimpft ist oder ein negatives Testat vorlegen kann, darf ins Büro. So schreibt es das Infektionsschutzgesetz bundesweit vor. In Bremen setzen die Unternehmen die Vorschrift unterschiedlich um. Das IT-Unternehmen Team Neusta stellt jedem Mitarbeiter zwei kostenlose Tests pro Woche zur Verfügung. „Darüber hinausgehende Tests müssen ungeimpfte Mitarbeiter in einem offiziellen Testzentrum machen und diesen bei Betreten der Arbeitsstätte am Empfang oder bei einer verantwortlichen Person vorlegen“, sagt Geschäftsführer Heinz Kirchhoff.

Durch mobiles Arbeiten und Homeoffice trage das Unternehmen Sorge, dass sich die Zahl der anwesenden Mitarbeitenden reduziere, sagt Kirchhoff.
Im Klinikverbund Gesundheit Nord (Geno) sind schon mehr als 90 Prozent der rund 8.000 Beschäftigten geimpft. „Die ungeimpften Beschäftigten müssen jedes Mal vor Dienstantritt einen negativen Antigen-Schnelltest vorweisen“, sagt Geno-Sprecher Timo Sczuplinski. Den Test können sie entweder in einem externen zertifizierten Testzentrum machen oder vor Betreten des Krankenhauses im krankenhauseigenen Testzentrum.

Unter Aufsicht selbst testen

„Der Nachweis wird an den Eingängen kontrolliert“, sagt Sczuplinski. Geimpfte oder Genesene müssen sich drei Mal pro Woche unter Aufsicht selbst testen und das Ergebnis mitteilen.
„Im Hauptgebäude der Sparkasse im Technologiepark erfolgt eine zentrale Kontrolle und Dokumentation über die Zutrittsberechtigung per Transponder“, erklärt Elke Heussler, Sprecherin der Sparkasse Bremen. „In den Filialen werden die Kon­trollen täglich durch themenverantwortliche Kolleginnen und Kollegen durchgeführt.“

Der Energieversorger SWB hat den Auftrag, jederzeit die Versorgungssicherheit für die Menschen zu garantieren und die Betriebsfähigkeit aller Anlagen zu gewährleisten. Deshalb gebe es zu der gesetzlich vorgegebenen 3G-Regel weitere Maßnahmen, sagt SWB-Sprecherin Angela Dittmer. Mitarbeitende mit Büroarbeitsplatz arbeiten mobil – unabhängig vom Impfstatus. Wer nicht mobil arbeiten kann und keinen 2G-Status nachweist, muss täglich vor dem Zugang zu den SWB-Standorten ein offizielles Zertifikat über einen aktuellen negativen Bürgertest oder einen PCR-Test vorlegen. „Selbsttests sind nicht zugelassen. Ohne gültigen Negativ-Test erhalten Mitarbeitende keinen Zugang zum Standort“, sagt Dittmer.

Kontrollen an Haupteingängen

In der Bremer Zentrale kontrolliert der Logistikkonzern BLG am Haupteingang die 3G-Nachweise. „Geimpfte und Genese werden einmalig kontrolliert. Dann wird die Mitarbeitendenkarte für den kontaktlosen Zutritt freigeschaltet“, sagt BLG-Sprecherin Viola Armbrecht. Ungeimpfte müssen jedes Mal vor Betreten den zertifizierten Antigen-Test oder PCR-Test vorzeigen. „Es hat auch bereits eine Kontrolle durch das Ordnungsamt in einem unserer Logistikzentren in Bremen gegeben. Die getroffenen Maßnahmen sind als vorbildlich befunden worden“, sagt Armbrecht.

„Stichproben in diesem Bereich werden nicht unternommen“, sagt Rose Gerdts-Schiffler, Sprecherin des Innenressorts. Hinweisen zu Verstößen gehe das Ordnungsamt aber umgehend nach. Es droht denjenigen, die den Arbeitsplatz ohne 3G betreten, neben den möglichen arbeitsrechtlichen Konsequenzen, ein Bußgeld in Höhe von 50 bis 150 Euro. „Bei Wiederholungstätern kann sich der Betrag verdoppeln“, warnt Gerdts-Schiffler. Ebenso kann gegen Arbeitgeber, die der Kontrollpflicht nicht nachkommen, ein Bußgeld erhoben werden. Dies sei stark vom jeweiligen Einzelfall abhängig, sagt Gerdts-Schiffler, und kann bei schweren Verstößen auch vierstellig ausfallen.

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