Vom Energydrink bis zum Smoothie: Das Einwegpfand wird zum Jahreswechsel auf alle Getränkedosen und PET-Flaschen ausgeweitet. Foto: Pixabay Vom Energydrink bis zum Smoothie: Das Einwegpfand wird zum Jahreswechsel auf alle Getränkedosen und PET-Flaschen ausgeweitet. Foto: Pixabay
Neue Gesetze 2022

Smoothies nur mit Pfand

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Höheres Briefporto, erweiterter Einwegpfand und neue Führerscheine. Diese Gesetze und Regeln gelten jetzt.

Das neue Jahr startet in Deutschland nicht nur erstmalig mit einer Ampel-Regierung. Ebenfalls neu sind eine Reihe von Gesetzen und Regelungen, die entweder sofort an Neujahr oder im Laufe des Jahres 2022 in Kraft treten.

Die hohen Spritpreise waren für Autofahrer 2021 ein Ärgernis, aber nach dem Jahreswechsel wird es an der Zapfsäule wohl nicht besser. Durch das Gesetz über den Emissionshandel stiegt der Preis für den Ausstoß von CO2 von 25 auf 30 Euro pro Tonne. Dadurch verteuert sich Benzin um 1,5 Cent pro Liter und Diesel um 1,6 Cent pro Liter.

Briefporto teurer geworden

Der Verkehrsverbund Bremen-Niedersachsen (VBN), zu dem auch die BSAG gehört, hält seine Preise stabil. Dagegen verlangt die Deutsche Bahn seit dem Fahrplanwechsel am 12. Dezember im Fernverkehr im Schnitt um 1,9 Prozent mehr.

Allerdings dürfen im Fernverkehr vom 1. Januar bis zu vier Kinder bis einschließlich 14 Jahren kostenlos mit einer Begleitperson ab 15 Jahren reisen, wenn sie auf der Fahrkarte eingetragen sind – unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis. Ebenfalls neu: Ab 2022 verkaufen die Zugbegleiter in den Fernzügen keine Fahrkarten mehr.

Auf eine Portoerhöhung weist die Deutsche Post hin. So kostet etwa der Standardbrief künftig 85 statt bisher 80 Cent. Für den Kompaktbrief wird ab 2022 ein Euro, fünf Cent mehr als bisher.

Keine Plastiktüten mehr

Eine Reihe von Änderungen soll dem Umweltschutz dienen. So wird zum Jahreswechsel etwa das Einwegpfand auf alle Getränkedosen und PET-Flaschen ausgeweitet. Künftig werden etwa für Frucht- und Gemüsesäfte, alkoholische Mischgetränke und Energy­drinks aus Einwegflaschen 25 Cent Pfand fällig.

Und Händler dürfen von Anfang 2022 an keine Plastiktüten mehr ausgeben oder verkaufen. Ausgenommen sind sehr leichte Tüten, etwa Beutel für Obst und Gemüse.

Laut Verbraucherzentrale können künftig alte Elektrogeräte auch in Supermärkten und Discountern zurückgegeben werden, wenn die Lebensmittelmärkte über eine Verkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmeter verfügen und sie selbst gelegentlich Elektro-Geräte anbieten.

Neue Regelung für EU-Impfzertifikate

Im Bereich Gesundheit gibt es 2022 zwei wichtige Änderungen. Ärzte sollen vom 1. Juli an bei einer Krankschreibung des Patienten dessen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auf elektronischem Weg direkt an die Krankenkasse übermitteln, die dann – ebenfalls elektronisch – den Arbeitgeber informiert.

Die für den 1. Januar geplante Einführung des elektronischen Rezepts wird auf einen späteren Zeitpunkt verschoben. Zudem werden ab 1. Februar die EU-Impfzertifikate ohne Booster-Impfung künftig neun Monate nach der Grund­immunisierung ungültig.

Neue Frist für Führerscheinumtausch

Weitere Änderungen kommen auf Autofahrer zu: Wer zwischen 1953 und 1958 geboren ist und noch einen grauen oder rosafarbenen Führerschein besitzt, muss diesen eigentlich bis zum 19. Januar 2022 gegen einen fälschungssicheren EU-Führerschein umtauschen, kostet rund 25 Euro. Die Verkehrsministerkonferenz hat vor Kurzem allerdings eine Verlängerung der Umtauschfrist beschlossen, weil viele Ämter coronabedingt nur eingeschränkt arbeiten. Autofahrern droht bis zum 19. Juli keine Geldbuße.

Umweltbonus und Innovationsprämie sollen die Elektromobilität in Fahrt bringen und werden bis Ende 2022 gewährt. Ab Januar werden allerdings von den Plug-In-Hybrid-Fahrzeugen nur die Modelle gefördert, die unter Strom eine Mindestreichweite von 60 Kilometern aufweisen.

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