Aufgesetztes Parken, wie hier in der Celler Straße, ist in vielen Bremer Stadtteilen ein Problem. Es ist eigentlich nicht erlaubt, wird aber oftmals geduldet. Anwohner haben nun vor Gericht Recht geklagt, dass die Straßenverkehrsbehörde mehr dagegen vorgeht. Foto: Schlie
Aufgesetztes Parken

Gericht zwingt Amt zum Handeln

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Anwohner gehen gegen die Straßenverkehrsbehörde vor. Und gewinnen vor Gericht. Das Urteil ist ein Meilenstein.

Dieses Urteil ist sicherlich ein Meilenstein“, sagt Mobilitätssenatorin Maike Schaefer. Es werde weit über Bremen hinaus Bedeutung gewinnen, ist die Grünen-Politikerin überzeugt. Die Ausweitung des Bewohnerparkens mit Parkausweis muss ihr Ressort jetzt wohl beschleunigen.

Anwohner von Einbahnstraßen in Findorff, Östlicher Vorstadt und Neustadt wollten das Amt für Straßen und Verkehr (ASV) zwingen, endlich gegen Autofahrer vorzugehen, die ihr Fahrzeug halb auf dem Gehweg abstellen. Dieses aufgesetzte Parken wollten die Anwohner verhindern lassen, besonders weil die Autos auf beiden Seiten der Straße so standen.

Anwohner zogen vor Gericht

Doch das Amt weigerte sich. Es wollte auch keine Schilder aufstellen, keine Pfähle und keine Poller. Stattdessen verwies es auf die Polizei, das Ordnungsamt und den Ordnungsdienst. Da die nicht einschritten, seien dem ASV die Hände gebunden, rechtfertigte sich das Amt. Die Anwohner fanden sich damit nicht ab und zogen vor das Verwaltungsgericht. Das gab ihnen jetzt in den wesentlichen Punkten recht.

Zwar dulden Polizei und Ordnungsdienst seit Jahren in vielen Straßen das aufgesetzte Parken. Es sei aber verboten, betonte das Gericht. Aus der Duldung könnten die Autofahrer auch kein Gewohnheitsrecht ableiten.

Ordnungswidrig geparkt

Daher seien die Anwohner „grundsätzlich berechtigt, von der Straßenverkehrsbehörde ein Einschreiten zu verlangen“, entschied das Gericht. Zumal auf den Gehwegen „nicht nur vereinzelt, sondern dauerhaft verkehrsordnungswidrig geparkt wird“.

Das Gericht verurteilte das ASV dazu, „verschiedene Maßnahmen gegen das aufgesetzte Gehwegparken zu ergreifen“. Dabei müsse sich das ASV „nicht auf das Aufstellen von Verkehrsschildern“ beschränken. Möglich seien auch „Entfernungsanordnungen“. Denn die Anwohner seien „aufgrund der Dauer und Häufigkeit der Verstöße erheblich in ihrem Recht beeinträchtigt“, stellt das Gericht fest.

Schnelleres Handeln

Schon vor dem Urteil hatte das Mobilitätsressort gemeinsam mit dem Innenressort begonnen, durch die Ausweitung des Bewohnerparkens und von Carsharing-Angeboten das aufgesetzte Parken zurückzudrängen. „Das aktuelle Urteil zwingt uns nun zu direktem, konsequenterem und schnellerem Handeln“, sagt Senatorin Schaefer.

„Private Autos werden seit Jahren immer größer, die Restbreite auf Fuß- und Radwegen immer kleiner. Es gilt, dieser Entwicklung dringend entgegenzuwirken“, findet BUND-Geschäftsführer Martin Rode. Dem Verein Findorffer Geschäftsleute ist einerseits klar, dass das aufgesetzte Parken so nicht weiter bestehen kann. „Anderseits fehlen 450 Parkplätze, wenn man es wie jetzt geplant abschafft.“  Auch Kunden und Mitarbeiter müssen zukünftig die Möglichkeit haben, Parkplätze zu finden.

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