In Bremer Krankenhäusern und Heimen liegen die Impfquoten schon bei über 90 Prozent. Erforderlich sind 100 Prozent. Foto: pixabay In Bremer Krankenhäusern und Heimen liegen die Impfquoten schon bei über 90 Prozent. Erforderlich sind 100 Prozent. Foto: pixabay
Impfpflicht

Letzte Frist für Zweifler

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Einige wenige Beschäftigte in Kliniken und Heimen in Bremen sind noch nicht geimpft.

Von Mittwoch an müssen alle Beschäftigten in Krankenhäusern, Altenheimen und Pflegediensten gegen Corona geimpft sein – eigentlich. Kliniken und Heime müssen dem Gesundheitsamt melden, wer nicht geimpft ist. Die Betroffenen haben dann vier Wochen Zeit, die Impfung nachzuholen und den Nachweis ihrem Arbeitgeber vorzulegen.

„Wir wollen den bislang nicht geimpften Beschäftigten noch einmal die Möglichkeit geben sich impfen zu lassen. Wir informieren auch postalisch erneut über die Impfangebote und hoffen sehr darauf, dass die Beschäftigten diese wahrnehmen“, sagt Gesundheitssenatorin Claudia Bernhard. Wer sich binnen der vier Wochen immer noch nicht gegen das Corona-Virus schützen ließ, dem kann das Gesundheitsamt letztlich sogar verbieten, das Heim oder die Klinik zu betreten, in der er arbeitet.

Praktisch durchgeimpft

Beim kommunalen Klinikverbund Gesundheit Nord (Geno) sind nach eigenen Angaben mehr als 95 Prozent der Mitarbeiter geimpft. „Wenn man allein die Beschäftigtengruppe mit Patientenkontakt, also Pflege, Ärzte und Therapeuten betrachtet, liegt die Quote sogar noch ein paar Prozentpunkte höher. Wir sind da mit unseren etwa 8.000 Mitarbeitern praktisch durchgeimpft“, sagt Geno-Sprecher Timo Sczuplinski und betont, dass die Impfbereitschaft innerhalb des Unternehmens von Beginn an sehr hoch war. Schon im Mai 2021 habe die Impfquote bei über 90 Prozent gelegen.

Im St.-Joseph-Stift sind inzwischen mehr als 97 Prozent der rund 1.100 Angestellten vollständig geimpft, wie Sprecherin Silke Meiners sagt. Zuletzt seien noch einmal Kollegen hinzugekommen, die auf den Novavax-Impfstoff gewartet hätten.

Impfpflicht nicht ernst genommen?

Von den 2.700 Mitarbeitern der Bremer Heimstiftung sind mehr als 97 Prozent geimpft. „Etwa 50 bis 70 ungeimpfte Mitarbeiter haben wir noch. Jeder einzelne, den wir verlieren würden, wäre natürlich schmerzhaft“, meint Pflegedirektorin Susanne Brockmann.

„Einige hatten die angekündigte Einführung der Impfpflicht scheinbar nicht richtig ernst genommen und ziehen jetzt nach“, vermutet Brockmann. Sie hofft aber, dass sich auch diese noch impfen lassen.

Ausgenommen von der Impfpflicht sind Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können und eine ärztliche Bescheinigung vorlegen. An Stelle einer vollständigen Impfung kann dem Arbeitgeber auch ein aktueller Genesenennachweis vorgelegt werden. Sobald dieser abläuft, muss jedoch ein Impfnachweis erbracht werden.

Wo gilt die Impfpflicht?

Die Impfpflicht gilt in allen Einrichtungen des Gesundheitswesens. Anders als bei der Masernimpfung sind auch Pflegeheime, Altenheime und ambulanten Pflegedienste betroffen. Die Impfpflicht gilt auch in Krankenhäusern, Reha-Kliniken, Pflegeheimen, Behinderteneinrichtungen, Tageskliniken, Arztpraxen, Zahnarztpraxen und anderen Praxen, in denen Menschen behandelt werden. Darüber hinaus in ambulanten OP-Zentren, Dialyseeinrichtungen, Geburtshäusern, Rettungsdiensten, Fahrdiensten, die etwa für Pflegedienste arbeiten, Behindertenwerkstätten, sozialpädiatrische Zentren.

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