Wo im vergangenen Sommer eine Jurte, also eine besondere Art von Zelt stand, wächst kaum noch Gras. Für eine Neuauflage des Kulturprogramms im Neustädter Park soll eine andere Stelle gefunden werden. Foto: Schlie
Openair-Saison

Strengere Regeln für Rasenfeste

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Konflikt zwischen Naturschutz und Outdoor-Veranstaltungen in Bremer Parkanlagen.

Die Pandemie trieb Publikum und Veranstalter in den vergangenen zwei Jahren vermehrt in Grünanlagen und Parks. Allerdings leiden Rasen und Sträucher stark darunter. „Müll kann man nach einer Veranstaltung wieder aufsammeln und wegräumen, eine zerstörte Grasnarbe ist aber nicht so einfach zu ersetzen“, erklärt Iris Bryson, im Umweltressort zuständig für die Grünanlagen im Bremer Süden.

Dort prüft der Beirat Neustadt mehrere Anträge von Veranstaltern, die auch in diesem Jahr die Flächen in den Parks nutzen möchten. Das Kukoon am Buntentorsteinweg etwa zieht schon seit zwei Sommern in den benachbarten Park am Leibnizplatz und stellt dort Bänke, Zelte und Toiletten auf. Mit einem Kulturprogramm lockt das Kukoon viele Besucher an. Das Problem: „Der Zeitraum ist zu lang. Die Verdichtung des Bodens ist sehr hoch und die Grasnarbe kann sich nicht mehr erholen“, sagt Bryson im Beirat.

Licht und Wasser kommen nicht ans Gras

Unter Zelten und Sonnensegeln kann das Gras nicht mit Licht und Wasser versorgt werden. Wenn alles wieder abgebaut ist, reicht die Zeit bis zum Winter nicht mehr zur Erholung aus. „Auch für die Bäume ist die enorme Verdichtung schlecht“, sagt Bryson und kündigt an, dass jetzt genauer darauf geachtet wird, wer welche Grünflächen wie nutzen darf. Auflagen und Gebühr einer Sondernutzung hängen von der Dauer und dem Ort ab sowie vom wirtschaftlichen Wert und Inhalt der Benutzung. Die individuelle Erlaubnis erteilt schlussendlich der Umweltbetrieb Bremen (UBB).

Bei kulturellen Veranstaltungen sei es besonders problematisch abzuwägen, denn da gelte es auch, das Gemeinwohl zu beachten, erklärt UBB-Referatsleiter Sven-Arne Sommer. Grundsätzlich soll Kultur im öffentlichen Raum ermöglicht werden. „Reine Kneipenerweiterungen werden aber in den Grünanlagen keine Genehmigung bekommen“, erläutert Bryson dem Beirat.

Kosten trägt der Veranstalter

Die Kosten für eine zerstörte Grünanlage trägt der Veranstalter. Im Park am Leibnizplatz beziffert Sommer den Schaden auf rund 2.500 Euro. Bis das Gras wieder belastbar ist, dauert es bis zu sechs Monate. Park-Veranstaltungen wie die vom Kukoon müssten deshalb örtlich verlegt werden. „Man muss auch über andere Auflagen für Veranstalter sprechen, zum Beispiel über die Verlegung von Rollrasen“, sagt Bryson. „Rollrasen ist zwar teurer, aber das muss man abwägen.“

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