Die Stadt Delmenhorst will den geflüchteten Ukrainern aus der Sammelunterkunft so schnell wie möglich mehr Privatsphäre ermöglichen und sucht deshalb weiterhin Wohnungen.Foto: Konczak Die Stadt Delmenhorst will den geflüchteten Ukrainern aus der Sammelunterkunft so schnell wie möglich mehr Privatsphäre ermöglichen und sucht deshalb weiterhin Wohnungen.Foto: Konczak
Ukraine-Krieg

Mehr Menschen als Wohnraum

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Nicht jede angebotene Wohnung kommt für die Geflüchteten aus der Ukraine in Betracht

Die Stadt Delmenhorst steht gleich vor mehreren Problemen. „Einerseits weist das Land Niedersachsen uns jede Woche Geflüchtete aus der Ukraine zu. Andererseits ändert sich die Zahl des verfügbaren Wohnraums ständig, da nicht jedes Angebot aufrechterhalten bleibt beziehungsweise tatsächlich nutzbar ist“, sagt Timo Frers, Pressesprecher der Stadt Delmenhorst.

58 Personen leben in der Sammelunterkunft

58 Personen waren Ende vergangener Woche in der Sammelunterkunft in der Sporthalle am Stubbenweg untergebracht. Es handelt sich dabei überwiegend um Frauen und Kinder. Auch viele ältere Frauen sind darunter.

„Bislang sind 87 Menschen aus dieser Sammelunterkunft in eine städtische dezentrale Notunterkunft umgezogen beziehungsweise konnten an private Vermieterinnen und Vermieter vermittelt werden“, so Frers. Der Stadt wurden und werden sowohl Unterkünfte aus dem privaten Bereich angeboten als auch durch Wohnungsbaugesellschaften wie zum Beispiel die GSG.

„Das Angebot ändert sich ständig. Gerade von privaten Anbietern. Manchmal steht der angebotene Wohnraum nur für wenige Wochen zur Verfügung. Oder die Kosten liegen über den aktuellen städtischen Mietobergrenzen, womit diese als unangemessen eingestuft werden müssen“, berichtet Frers. Deshalb fungiert die Sporthalle auch weiterhin als „Drehkreuz für die Geflüchteten aus der Ukraine“. Dort können sie zur Ruhe kommen und erhalten Informationen zur Registrierung.

Stadt sucht freien Wohnraum

Freien Wohnraum kann man der Stadt per E-Mail an unterbringung@delmenhorst.de melden, inklusive Angaben zur Größe der Wohnung oder des Zimmers, ob eine Möblierung vorhanden ist und wie viele Personen und eventuell auch Tiere aufgenommen werden können. Die Stadtverwaltung hat unter alle Informationen zum Thema zusammengetragen.

Doch es ist nicht alleine mit Wohnraum getan. Wenn Betroffene aus der städtischen Notunterkunft heraus in eine private Unterkunft wechseln, beispielsweise weil sie einen Mietvertrag unterschrieben haben, stehen ihnen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) Finanzmittel für eine Erstausstattung zur Verfügung. Das umfasst zum Beispiel Betten, einen Herd, eine Waschmaschine oder einen Kühlschrank.

Alle weiteren Artikel, wie laufend benötigte Hygieneartikel oder Ähnliches, müssen die Betroffenen aus ihren Regelsätzen nach dem AsylbLG selbst beschaffen, da diese Leistungen der laufenden Bestreitung des Lebensunterhaltes dienen.

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