Ob auf dem Fluss oder auf dem Meer – viele Kreuzfahrtanbieter lockern die Corona-Schutzmaßnahmen. So gilt auf vielen Schiffen die Maskenpflicht nicht mehr.Foto: postcardtrip/Pixabay Ob auf dem Fluss oder auf dem Meer – viele deutsche Kreuzfahrtanbieter lockern die Corona-Schutzmaßnahmen an Bord. So gilt auf vielen Schiffen die Maskenpflicht nicht mehr. Foto: postcardtrip/Pixabay
Kreuzfahrten

Jetzt fallen die Masken

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Urlaub auf dem Wasser ohne Mundschutz ist wieder möglich. Die neuen Lockerungen auf den Kreuzfahrtschiffen.

An Land und in der Luft gelten künftig andere Gesetze als auf dem Wasser – zumindest was das Tragen von Masken anbelangt. Während bei Flügen ab und nach Deutschland nach wie vor die Maskenflicht gilt und Airports wie Bremen das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes weiterhin vorschreiben, fallen auf vielen deutschen Kreuzfahrtschiffen die Masken. Nicht geändert hat sich die Impfpflicht für alle Kreuzfahrer über zwölf Jahren.

Den Anfang machte die Hamburger Reederei TUI Cruises mit der Ankündigung, dass auf der Mein-Schiff-Flotte ab 29. Mai die Maskenpflicht an Bord aufgehoben wird – vorbehaltlich und unter Berücksichtigung von abweichenden Regeln in den jeweiligen Fahrtgebieten. Zudem darf der erste von zwei obligatorischen Antigentests vor Reiseantritt als Selbsttest sein erfolgen, wie die Reederei mitteilt.

Voraussetzung für den Reiseantritt bleibt ein vollständiger Impfschutz (für alle Gäste ab 12 Jahren, auch für Genesene). Ferner empfiehlt der Kreuzfahrtanbieter eine rechtzeitige Booster-Impfung. Wer diese Voraussetzungen erfüllt, kann sich künftig nicht nur ohne Nase-Mund-Schutz an Bord bewegen, auch das Tanzen im Innenbereich der Schiffe ist wieder erlaubt.

Negativer Covid-19-Test notwendig

Lockerungen auch beim Luxus- und Expeditionsreisen-Anbieter Hapag-Lloyd Cruises. Ab sofort dürfen sich die Gäste der Hamburger Reederei sowohl in den Außenbereichen als auch in den Innenbereichen von MS „Europa“, MS „Europa 2“ und den drei Hanseatic-Schiffen wieder ohne Maske aufhalten. Voraussetzung für die Mitreise bleibt laut Reederei für alle Gäste ab zwölf Jahren ein vollständiger Impfschutz. Sollte die Grundimmunisierung länger als drei Monate zurückliegen, ist für alle Gäste ab 18 Jahren eine Auffrischungsimpfung erforderlich. Zusätzlich benötigen alle Gäste weiterhin einen negativen Covid-19-Test für die Einschiffung.

Urlaub auf dem Meer ohne Maskenpflicht genießen ab dem 27. Mai auch Kreuzfahrer, die an Bord eines Aida-Schiffes gehen. Obwohl das Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes an Bord nicht mehr verpflichtend ist, empfiehlt die Rostocker Reederei zum Schutz aller Mitreisenden weiterhin das Tragen der Maske.

Lockerungen auch auf den Flusskreuzfahrtschiffen

Zudem weißt der Kreuzfahrten-Anbieter darauf hin, dass auf allen angebotenen Kreuzfahrten neben den organisierten Ausflügen auch individuelle Landgänge möglich sind. Auf den Schiffen finden auch wieder diverse Outdoor-Events statt. Voraussetzung für eine Mitreise ist für alle Gäste ab zwölf Jahren ein vollständiger Impfschutz. Als Nachweis wird nur das Covid-19-Zertifikat der Europäischen Union anerkannt. Darüber hinaus ist ein zertifizierter Antigentest für alle Gäste ab drei Jahren notwendig.

Lockerungen auch auf den Flussschiffen von A-Rosa. Mit sofortiger Wirkung entfallen laut Anbieter unter anderem der Antigen-Schnelltest bei Einschiffung sowie die Maskenpflicht und der Mindestabstand an Bord für Gäste und Crew. 2G ist allerdings aktuell weiterhin Voraussetzung für eine Teilnahme an den Reisen.

Auch an Bord der Flussschiffe von Viva Cruises besteht die Maskenpflicht nicht mehr, doch der Fluss-Spezialist aus Düsseldorf empfiehlt seinen Kunden auch weiterhin das Tragen einer medizinischen Maske in den Innenräumen.

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