Nachdem in den vergangenen Jahren aufgrund der Pandemie keine größeren Veranstaltungen an Himmelfahrt stattfinden konnten, waren am Donnerstag, 26. Mai, im Zuständigkeitsbereich der Polizeiinspektion Delmenhorst / Oldenburg-Land / Wesermarsch wieder viele Feiernde unterwegs. Das Fazit der eingesetzten Beamten fiel dabei bis zum Abend positiv aus. Die Besucher feierten friedlich und fröhlich miteinander. Erst ab 20 Uhr kam es zu größeren Auseinandersetzungen, in denen die Polizei eingreifen musste und dabei zum Teil auch angegriffen wurde.
Vorfall in Ganderkesee
Im Landkreis Oldenburg trafen sich viele Feiernde auf dem Gelände einer Gaststätte im Dorfring in der Gemeinde Ganderkesee. Ein 36-jähriger Delmenhorster zeigte hier gegen 20.30 Uhr den gemeldeten Diebstahl seines Mobiltelefons an. Während der Klärung des Sachverhaltes wurden die eingesetzten Beamten von mehreren Personen angegriffen. Unter ihnen befand sich auch der 36-Jährige, der zuvor den Diebstahl anzeigen wollte. Bei der Abwehr der Angriffe setzten die Beamten auch das Reizstoffsprühgerät ein. Weil der 36-jährige einem ausgesprochenen Platzverweis nicht nachkam, wurde er in Gewahrsam genommen und auf der Dienststelle in die Obhut von Angehörigen übergeben.
Vorfall in Delmenhorst
Zeitgleich kam es auf dem Gelände einer Gaststätte in der Bremer Straße in Delmenhorst zu einer größeren Auseinandersetzung. Auslöser war hier eine 45-jährige Frau aus Delmenhorst, der der Zutritt auf das Festgelände verwehrt wurde. Als sie auch auf den ausgesprochenen Platzverweis durch die Polizei mit aggressivem Verhalten reagierte und mit einem Schirm auf einen Beamten einzuschlagen versuchte, wurde sie in Gewahrsam genommen. Alkoholisierte Umstehende, unter denen sich auch ein 18-jähriger Angehöriger der Frau befand, attackierten daraufhin die Beamten. Letztendlich wurden die 45-Jährige und der 18-jährige Angehörige in Gewahrsam genommen.
Trotz dieser geschilderten Fälle zieht die Polizei ein positives Fazit. Bei nahezu allen verzeichneten Sachverhalten, die hier nicht abschließend aufgezählt sind, war die Alkoholisierung der beteiligten Personen als ursächlich anzusehen. Vor dem Hintergrund der Vielzahl an Feiernden gab es nur wenig Anlass für polizeiliches Einschreiten.