Der Polizeichor Bremen besuchte das Seniorenzentrum im Weidedamm und begeisterte die Bewohner mit ihren vorgetragenen Liedern.Foto: Seekamp Der Polizeichor Bremen besuchte das Seniorenzentrum im Weidedamm und begeisterte die Bewohner mit ihren vorgetragenen Liedern. Foto: Seekamp
Seniorenheim

Nachbarin verstimmt

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Senioren feierten auf ihrem Sommerfest angeblich zu laut. Erst kam die Polizei, später kam der Polizeichor.

An diesem Wochenende hat die Polizei ihren Chor ins Seniorenzentrum im Weidedamm geschickt. Geplant war der Auftritt ursprünglich nicht.

Die Beamten wollten ihren ersten Auftritt vergessen machen, obwohl sie nur ihr Pflicht getan hatten.

Damals, im Juli, feierte das Seniorenzentrum sein Sommerfest. Kurz nach dem Mittagessen legte ein DJ Musik auf, die Bewohner grillten, sangen und tanzten.

Feier störte Nachbarin

Doch nach drei Stunden rückte die Polizei an und beendete die ausgelassene Feier.
Statt den Senioren eine kleine Abwechslung zu gönnen, hatte sich eine Nachbarin über den Lärm beklagt und die Beamten gerufen. Die Nachbarin fühlte sich in ihrer Ruhe gestört.

„Eine Anwohnerin beschwert sich am Nachmittag des 20. Juli telefonisch über stundenlangen Lärm aus Richtung eines Altenheims“, berichtet Polizeisprecherin Franka Haedke.

Vor Ort stellten die Polizisten dann fest, dass das angrenzende Seniorenzentrum ein Sommerfest feiert.

Die Einsatzkräfte unterhielten sich mit der Heimleitung, die dann veranlasste, die Lautstärke der Musik zu drosseln. Zudem wies die Heimleitung darauf hin, dass die Veranstaltung sowieso eine halbe Stunde später enden würde.

Die Polizei fertigte keine Anzeige“, sagt Polizeisprecherin Haedke. Speziell an Wochenenden rücke die Polizei zu vielen mutmaßlichen Ruhestörungen aus. Das müsse aber nicht immer sein.

„Bei Lärm aus der Nachbarschaft sollte zunächst mit den Verursachenden direkt gesprochen werden, gegebenenfalls auch mit anderen betroffenen Nachbarn“, rät Haedke. „

War durch das Gespräch ein Kompromiss nicht zu erreichen und handelt es sich um eine unzumutbare Störung der Ruhe, kann die Einschaltung der zuständigen Behörde notwendig werden“, erklärt Haedke

Bei akuter Lärmbelästigung könne man sich tagsüber an den Ordnungsdienst wenden unter der Rufnummer 36 11 23 40 oder zur Nachtzeit an den Zentralruf der Polizei unter 36 20.

Sommerfest im Seniorenzentrum

Ordnungsdienst oder Polizei prüften dann vor Ort, ob durch den Lärm die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich belästigt werde.

Das war allerdings beim Sommerfest im Seniorenzentrum wohl nicht der Fall. Auf Initiative des Polizeipräsidenten Dirk Fasse wurde nun der Auftritt des Polizeichores im Seniorenheim initiiert.

Das sei allerdings keine „Entschädigung“ gewesen, betont Polizeisprecherin Haedke, sondern der Auftritt sei als nette Geste der Polizei gemeint gewesen.

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