Als vollständig geimpft gilt in der Regel künftig nur, wer drei Spritzen bekommen hat. Foto: Schlie Als vollständig geimpft gilt in der Regel künftig nur, wer drei Spritzen bekommen hat. Foto: Schlie
Änderungen

Meldung ans Gesundheitsamt

Von
Neue Regeln für Corona, Whatsapp und Fahrprüfungen treten ab Oktober 2022 in Kraft

Der Oktober wird kein goldener sein, eher ein teurer. Am kommenden Samstag treten mehrere Änderungen in Kraft, für die die Bürgerinnen und Bundesbürger tiefer in die Tasche greifen müssen.

Das neue Infektionsschutzgesetz gilt ab 1. Oktober und somit auch die neue Corona-Verordnung: Während die Maskenpflicht auf Flügen abgeschafft wird, müssen FFP2-Maske künftig weiterhin im öffentlichen Fernverkehr, Arztpraxen, Pflegeeinrichtungen, Kliniken sowie in allen anderen Einrichtungen des Gesundheitswesens getragen werden.

Für den Zutritt zu Krankenhäusern sowie voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen muss ein Test nachgewiesen werden.

Drei Impfungen sind nötig

Grundsätzlich gilt als vollständig geimpft ab Samstag nur noch, wer drei Mal gegen das Corona-Virus geimpft wurde. Wer zwei Impfungen erhalten hat, braucht zusätzlich einen Antikörpertest vor der ersten Impfung oder einen PCR-Test.

Beschäftigte in Kliniken und Heimen müssen nachweisen, dass sie vollständig geimpft sind. Können sie das nicht, muss der Arbeitgeber sie dem Gesundheitsamt melden.

Heizung und Telefonvertrag überprüfen

Da viele Gasheizungen nicht effizient genug arbeiten, wird der Heizungscheck ab 1. Oktober für Vermieter und Eigentümer mit erdgasbetriebenen Heizungsanlagen verpflichtend (WESER REPORT berichtete).

Tiefer in die Tasche greifen müssen auch Telekom-Kunden, die noch über einen rein analogen Telefonanschluss verfügen. Wer mit dem Call Start Standardtarif telefoniert, zahlt künftig 20,95 Euro monatlich statt bisher 18,95 Euro. Für den Telekom-Einsteigertarif Call Start steigt der Grundpreis von 21,95 Euro auf 23,95 Euro.

Teurer wird es auch für Whatsapp-Nutzer mit alten iPhones, denn sie müssten ab 25. Oktober in ein neues Smartphone investieren, wenn sie den Messenger-Dienst weiter nutzen möchten. Ab dem 25. Oktober läuft dieser auf den Apple-Geräten nur noch, wenn diese über Betriebssystem iOS 12 oder höher verfügen.

Mindestlohn steigt

Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Oktober: Laut Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung betrifft die Erhöhung von 10,45 Euro auf 12 Euro pro Stunde rund 22 Prozent aller Beschäftigen. Das sind laut Bundesregierung etwa doppelt so viele wie bei der Einführung des Mindestlohns im Jahr 2015.

Für Minijobber gilt ab Monatsanfang eine höhere Verdienstgrenze. So dürfen sie künftig 520 statt bislang 450 Euro monatlich verdienen. Midijobber und Midijobberinnen dürfen ab Oktober ab 520,01 bis 1600 Euro verdienen.

Neue Fragen für Fahrschüler

Nachdem die Bundesregierung im Frühsommer den Stichtag zur Abgabe der Steuererklärung für das Jahr 2021 vom 31. Juli auf den 31. Oktober 2022 gelegt hat, müssen spätestens Ende des Monats die ausgefüllten Formulare dem Finanzamt vorliegen.

Bis Ende Februar 2023 haben diejenigen Zeit, die einen Steuerberater oder ein Lohnsteuerhilfeverein beauftragen.

Fahrschüler bekommen vom 1. Oktober an einen neuen Fragebogen für die theoretische Prüfung. Rund 50 Fragen wurden geändert, darunter auch solche zu Bildern von ausgewählten Verkehrssituationen.

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren...

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner