Die Bremer Sportvereine müssen sich auf steigende Entgelte für die Nutzung städtischer Sportanlagen einstellen.
Gleichzeitig dürfen sie aber auf einen Rettungsschirm gegen existenzbedrohende Energiekostensteigerungen hoffen.
Mit den Stimmen der Regierungskoalition billigte die Sportdeputation gestern eine Vorlage des Sportamtes, die eine Erhöhung der Mieten für Hallen, Sportplätze und Umkleidekabinen um durchschnittlich 8,6 Prozent zum 1. Januar 2023 vorsieht.
Damit steigt der Preis für eine Hallenstunde von 5,90 Euro auf 6,40 Euro.
Für Sportplätze werden pro Mannschaft und Platz künftig 165 statt 152 Euro jährlich fällig, für Umkleideeinheiten (zwei Kabinen) 163 statt 150 Euro.
Aktuelle Tarife über vier Jahre alt
2012 hatte die Deputation beschlossen, dass die Nutzungsentgelte für die Sportanlagen alle fünf Jahre an die allgemeine Preissteigerung angepasst werden sollen.
Die aktuellen Tarife sind seit Anfang 2018 gültig. „Wir haben kurz diskutiert, ob jetzt der richtige Zeitpunkt ist, um an eine Erhöhung zu denken“, sagt Staatsrat Jan Fries. Schließlich kommen insbesondere bei den Energiekosten massive Steigerungen auf die Vereine zu.
Die überraschende Antwort: ja! „Wenn wir ein Jahr warten, dann rutscht die hohe Inflation mit rein“, begründet Fries. „Darum lautet unsere Empfehlung, es jetzt zu machen. Dann haben die Vereine für fünf Jahre Ruhe.“
„Die zusätzliche Belastung beschäftigt uns extrem“, sagt Monika Wöhler, Vize-Präsidentin des Landessportbundes, hat dabei aber mehr die steigenden Energiekosten im Sinn. Die Erhöhung der Nutzungentgelte sei zumutbar.
Mögliche Lücken schließen
Das gilt umso mehr da Fries versprach, die Vereine bei den Energiekosten nicht im Regen stehen zu lassen. Wie die Hilfe konkret aussehen soll, steht allerdings noch nicht fest. Man müsse abwarten, ob der Preisdeckel auch für Vereine gelte. Mögliche Lücken würden dann durch eine „bremische Komplementärlösung“ geschlossen werden, so Fries.
Die Preiserhöhungen gelten nicht für Schulsporthallen. Diese kosten bislang je nach Größe zwischen 1,42 und 4,91 Euro pro Stunde. „Die aktuellen Nutzungsentgelte für Schulsporthallen gelten noch bis 31.12.2023.
Eine analoge Anpassung zu der, die in der Sportdeputation beschlossen worden ist, wird frühestens zum 1.1.2024 vorgenommen werden“, erklärt Maike Wiedwald, Sprecherin des Bildungsressorts.