Für Bremens Kitas beginnt heute, Punkt 12 Uhr, eine neue Ära. Bis dahin, so hofft Bildungssenatorin Sascha Karolin Aulepp, haben alle betroffenen Institutionen der neuen Landesrichtlinie zugestimmt.
Sie ermöglicht mehr Personal und damit mehr Plätze für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren. Denn dann dürfen auch Tagesmütter und Tagesväter als Zweitkraft in einer Krippe arbeiten und die Leiterin einer Gruppe mit Kindern unter drei Jahren unterstützen.
Bisher ist das nicht erlaubt. Bisher dürfen nur Kinderpflegerinnen oder Sozialassistenten die Aufgabe übernehmen. Noch vor Kurzem wollten Verdi und die Linkspartei daran nichts ändern.
Beide lehnten zunächst die Reform der Richtlinie ab. Sie befürchteten, dass die Tagesmütter nicht qualifiziert sind und zudem die angestammten Kräfte verdrängen, weil die mehr verdienen.
Doch Sozialdemokratin Aulepp versichert: „Das neue Modell soll kein Sparmodell sein. Ich will die Personalversorgung insgesamt verbessern. Das geht auch nicht zulasten der sozialpädagogischen Assistenten.“ Auch die Kritik an der Qualifizierung kann die Senatorin nicht nachvollziehen.
Einstieg in die Kinderbetreuung
Denn wer als Tagesmutter, als Tagespflegerin, fremde Kinder zu Hause betreut, muss sich qualifizieren und eine Erlaubnis beantragen. „Wenn eine Tagespflegerin alleine fünf Kinder betreuen darf, will mir nicht in den Kopf, warum sie gemeinsam mit einer Erzieherin nicht zehn Kinder in einer Krippengruppe betreuen kann“, wundert sich Aulepp.
Sie sieht in dem neuen Modell einen „wichtigen Einstieg in die Kinderbetreuung“. Tagesmütter, die als Zweitkraft in einer Krippe arbeiten, können sich weiterqualifizieren zur sozialpädagogischen Fachkraft und sogar zur Erzieherin. „Die Möglichkeit zur Weiterbildung ist mir sehr wichtig“, betont die Bildungssenatorin. „Wir brauchen so viel bestqualifiziertes Personal wie möglich. Da müssen wir auch andere Zielgruppen ansprechen und berufsbegleitend qualifizieren.“
Aulepp setzt darauf, dass sich auch Menschen melden, die als Tagesmütter oder Tagesväter tätig werden möchten, deren Wohnung aber zu klein ist. Sie könnten zwar gemeinsam mit Gleichgesinnten Räume mieten, arbeiten dann aber freiberuflich auf Honorarbasis. Manche scheuen sich vielleicht vor dem Risiko und ziehen eine Anstellung in einer Kita vor.
Auch ehemalige Tagesmütter und Tagesväter will Aulepp für die Arbeit in einer Kita begeistern.
Vorerst gilt die neue Regelung bis Ende 2025.