Was schenkte ein Vater in den 1950er-Jahren seinem Sohn zu Weihnachten? Der Filius erhielt ein Spielzeugauto aus Blech mit Federwerkmotor.
Womit beglückte der Bremer Autoindustrielle Carl F. W. Borgward (1890-1963) am Heiligabend 1953 seine Söhne Peter (1937-1989) und Claus (1938-1999)? Genau, mit jeweils einem richtigen kleinen Auto.
Carl F. W. Borgward hatte sich bei der Weihnachtsbescherung nichts anmerken lassen und seine Stammhalter waren schon recht enttäuscht, weil sie dachten, alle Geschenke bekommen zu haben.
Und dann gab es auch noch ein Karpfenessen, was den Kindern nicht mundete. „Ich muss ein paar Flaschen Wein aus der Garage holen. Helft mir mal tragen.“ sagte Vater Carl. In der kleinen Fahrzeughalle in der Villa an der Horner Heerstraße staunten Peter und Claus nicht schlecht. Dort standen zwei Lloyd-Wagen mit Sportwagen-Karosserien.
Zwei schnittige Lloyds
Die auf 250 Kubikzentimeter Hubraum reduzierten Lloyd-Motoren (2-Zylinder-2-Takt) leisteten rund 8 PS und beschleunigte das Wägelchen auf 60 km/h.
Die speziellen Coupé-Aufbauten dengelte der Delmenhorster Karosseriebaumeister Johannes Rudy (1910-1988) aus Aluminium-Blechen in seiner Manufaktur und setzte sie auf die angelieferten Lloyd-Fahrgestelle.
Die beiden schnittigen Lloyd transportierte man zum Goliath-Werk in Hastedt und versah sie dort mit der Innenausstattung, den Scheiben, der Elektrik, der Beleuchtung und dem Chromzierrat.
Der 16-jährige Peter und sein 15-jähriger Bruder Claus hatten im Herbst 1953 den Führerschein der Klasse IV gemacht. Damit durfte man damals Motorräder oder Autos mit maximal 250 Kubikzentimeter Hubraum oder einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h fahren.
Rekordversuche“ auf der Schwachhauser Heerstraße
Das Mindestalter des Führerscheinaspiranten musste 16 Jahre betragen. Claus erhielt mit seinen 15 Jahren eine Sondergenehmigung.
Natürlich testeten die beiden Brüder die Höchstgeschwindigkeit. Peters Wagen erreichte 64,5 Kilometer pro Stunde, Claus seiner 63 km/h. Und selbst, wenn sie die „Rekordversuche“ auf der langen Schwachhauser Heerstraße unternommen hätten, konnte sie kein Polizist belangen.
1953 hob der Gesetzgeber sämtliche Geschwindigkeitsbegrenzungen für Kraftfahrzeuge auf. Auch innerorts durfte man so „richtig Gas geben“. Das bewährte sich nicht.
1957 wurde die maximale Geschwindigkeit innerhalb von Ortschaften auf 50 km/h begrenzt.