Das Regal im Supermarkt ist leer und zu Hause stalepn sich Pakete mit Böllern und Raketen. Doch Vorsicht: Wer sie zünden will, muss einige Dinge achten.
Auch nach dem Einkauf empfiehlt sich ein Blick auf die Verpackung, raten die Versicherungsexperten der HUK-Coburg. Es sollten nur Feuerwerkskörper verwendet werden, die von unabhängigen Prüfungsanstalten getestet wurden. Ob dies so ist, erkennt man daran, dass die Böller und Raketen eine mit Registrierungsnummer tragen und mit ein CE-Zeiche sowie die Kennnummern der Prüfstelle.
Der Aufdruck klärt auch darüber auf, wer mit dem Feuerwerkkörper umgehen darf. Dabei gibt es zwei Kategorien. Mit „Kategorie F2“ sind alle Feuerwerkskörper markiert, die nur an Silvester und nur von volljährigen Personen gezündet werden dürfen. „Kategorie F1“ kennzeichnet alle Knallbonbons oder Wunderkerzen, die auch Jugendlichen ab zwölf Jahren einsetzen dürfen.
Wichtig ist: Immer die Gebrauchsanweisung lesen und einen Sicherheitsabstand einhalten. Es sollte auch darauf geachtet werden, dass die Feuerwerkskörper in einwandfreiem Zustand und unbeschädigt sind. Sollten sich Böller oder Raketen nicht zünden lassen, am besten entsorgen.
Landet ein Böller oder eine Rakete Schäden auf einem parkenden Auto, kann eine Teilkasko-Versicherung für den Schaden aufkommen.
Ein weiteres Szenario: Während der heimischen Feier fliegt durch das offene Fenster oder einer Dachluke eine Rakete und verursacht einen Brand. In diesem Fall hilft eine Wohngebäude- und Hausratsversicherung.
Verursacht die Explosion eines Böllers bleibende Körperschäden, kann eine private Unfallversicherung hilfreich sein. Sie zahlt unabhängig von anderen Versicherungen wie zum Beispiel einer privaten Haftpflichtversicherung.
Brandschutztipps zu Silvester
Nach zwei Jahren Corona-Pause sind Raketen, Böller und Co. an diesem Silvester wieder erlaubt. Damit steigt am letzten Tag des Jahres die Brandgefahr.
Das Infocenter der R+V Versicherung rät, auf folgende Punkte zu achten.
- Rechtzeitig vor Silvester alle brennbaren Materialien von Balkon oder Terrasse entfernen. Dazu gehören beispielsweise vertrocknete Pflanzen, Altpapier und Gartenmöbel aus Holz.
- Eigene Feuerwerkskörper nicht in der Nähe von brennbaren Materialien lagern.
- Raketen und Co. nur draußen zünden und Sicherheitsabstand zu Menschen, Autos und Gebäuden halten.
- Auch Blindgänger vor der Entsorgung erst in einen Eimer mit Wasser legen und dann wegwerfen.