Den Eindruck einer zunehmenden Gewaltbereitschaft gegen Rettungskräfte bestätigen die Zahlen aus der Kriminalstatistik. Foto: Pixabay
Gesellschaft

Gewaltbereitschaft nimmt zu

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Mehr Widerstandshandlungen gegen Polizeibeamte / Kaum Aggression in der Silvesternacht

In der Silvesternacht sind Rettungskräfte in mehreren deutschen Städten mit Böllern und Raketen angegriffen und teilweise verletzt worden. Der Landesbranddirektor von Berlin spricht gar von „einer neuen Dimension, in einer neuen Qualität“.

Laut Polizeiinspektion Delmenhorst/Oldenburg-Land/Wesermarsch war das hiesige Einsatzaufkommen in der Nacht zum neuen Jahr in der Tat hoch. „Allerdings handelte es sich in den meisten Fällen um kleinere, durch Feuerwerkskörper ausgelöste Brände, die durch die Einsatzkräfte der Feuerwehr gelöscht werden mussten. In einigen Fällen waren aber natürlich auch Aggressionen festzustellen“, erklärt Polizeisprecher Albert Seegers auf Nachfrage. Im Einsatz der Feuerwehr Delmenhorst und des Rettungsdienstes habe man in der Silvesternacht keine Besonderheiten in Bezug auf Aggression aus der Bevölkerung festgestellt, so Stadtsprecher Timo Frers.

Ende 2021 gab es 49 Widerstandshandlungen

„Von Gewalt gegen Einsatz- und Rettungskräfte wird gesprochen, wenn Angehörige von Polizei, Rettungsdiensten, Feuerwehr oder Organisationen wie dem Technischen Hilfswerk (THW) im Einsatz zum Beispiel beleidigt, bedroht, an ihrer Arbeit gehindert oder körperlich angegriffen werden“, informiert Seegers. Den Eindruck einer zunehmenden Gewaltbereitschaft gegen Rettungskräfte bestätigen die Zahlen aus der Kriminalstatistik. „Während es 2018 noch 23 Widerstandshandlungen gegen Polizeibeamte unserer Inspektion zu verzeichnen gab, stieg diese Zahl bis Ende 2021 auf 49 an“, weiß der Polizeisprecher.

Auch die Delmenhorster Feuerwehr kann bestätigen, dass die Aggressionen gegen Rettungskräfte in den vergangenen Jahren angestiegen sind. „Berichte hierzu gibt es aus den verschiedensten Bereichen und Regionen des Rettungsdienstes und der Feuerwehr. Bundesweit ist eine steigende Anzahl an Gewalt gegen Einsatzkräfte in den verschiedensten Ausprägungen belegbar“, heißt es weiter aus dem Fachbereich Bürgerangelegenheiten und öffentliche Sicherheit.

Justiz greift ein

Seegers weist zudem darauf hin, dass 2017 ein neuer Straftatbestand eingeführt wurde: der ­§ 114 StGB – Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte. Die Handlung des Angriffs sei zuvor bereits Inhalt des § 113 StGB (Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte) gewesen, werde seit 2017 als eigener Straftatbestand aber härter bestraft. So sehe der neue Paragraf keine Möglichkeit einer Geldstrafe vor. „Tätliche Angriffe auf Vollstreckungsbeamte sind seit der Einführung auf einem hohen Niveau geblieben: 2018 waren 35 Angriffe in unserer Inspektion zu verzeichnen, 2021 lag diese Zahl bei 37“, so Seegers.

Eine höhere Gewaltbereitschaft in der Stadt im Vergleich zum ländlichen Gebiet lässt sich nicht bestätigen, auch wenn der Eindruck entstehen kann. 26 von insgesamt 49 Fällen waren 2021 in der Stadt Delmenhorst zu verzeichnen. Die qualifizierteren tätlichen Angriffe auf Polizeibeamte gibt es laut Seegers in gleicher Anzahl in allen Inspektionsbereichen – Stadt Delmenhorst, sowie die Landkreise Oldenburg und Wesermarsch – zu beklagen. Von einem Stadt-Land-Gefälle könne hier nicht gesprochen werden.

Zu den möglichen Gründen, warum Einsatzkräfte attackiert werden, können sich sowohl Polizei als auch Feuerwehr nicht äußern.

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