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Silvester

Gewusst wie: Silvesterfeuerwerk richtig zünden

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Wenn beim Feuerwerk etwas schiefgeht: Welche Versicherung zahlt?

Das neue Jahr durfte wieder mit Feuerwerk begrüßt werden. Während sich Viele über den gebührenden Jahresabschluss freuten, sorgen sich Andere um Lärmbelästigung und den auf der Straße parkenden PKW.

Grundsätzlich gilt das Verursacherprinzip

„Grundsätzlich gilt das Verursacherprinzip,“ sagt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft. Das gelte auch Silvester. Die Person, die Rakete oder den Böller gezündet hat, muss für die Schäden aufkommen. Diese lässt sich an Silvester aber meist nicht ermitteln.

Wenn niemand für den Schaden haftbar gemacht werden kann, erstattet die Teilkaskoversicherung Brand-, Explosions- und Glasbruchschäden. Bei mutwilligen Vandalismusschäden greift hingegen nur die Vollkaskoversicherung. Dies kann jedoch eine höhere und damit teurere Einstufung in der Schadenfreiheitsklasse zur Folge haben.

Ohne Voll- und Teilkasko bleibt man auf den Kosten sitzen

„Ohne Voll- und Teilkasko bleibt man auf den Kosten sitzen,“ erläutert der Rechtsanwalt. In jedem Fall solle man den Schaden bei der Polizei anzeigen und Fotos für die Versicherung machen.

Bei Schäden am Fahrzeug ist es für Betroffene sinnvoll, mit anwaltlicher Hilfe einen Anspruch auf Schadensersatz zu prüfen. Den passenden Rechtsbeistand sowie weitere Informationen findet man unter.

Ein Fall für die Wohngebäude- und Hausratversicherung

Zu den typischen Schäden einer Silvester-Nacht zählen zudem Raketen, die durch offene Fenster oder Dachluken fliegen. Wenn sich daraus ein Brand entwickelt, der das Gebäude oder den Hausrat beschädigt, ist dies ein Fall für Wohngebäude- und Hausratversicherung.

Weitaus schlimmer, in der Silvesternacht aber leider nicht selten: Ein verirrter Kracher verletzt jemanden ernsthaft – zum Beispiel an den Augen – ein dauerhafter Schaden bleibt zurück. Niemand weiß, wer den Kracher abgeschossen hat, der oder die Verletzte kann also niemanden in die Pflicht nehmen. Dann bleibt man auf seinen Schadenersatzansprüchen sitzen. Hier hilft eine private Unfallversicherung. Sie fragt nicht nach dem Verursacher.

Private Haftpflichtversicherung

Worüber kaum jemand nachdenkt: Selbst, wenn der Zünder eines Böllers bekannt ist, können Opfer leer ausgehen. Ohne private Haftpflichtversicherung müssen sie aus der eigenen Tasche entschädigt werden. Bei schweren Unfällen eine Verpflichtung, die Privatleute häufig nicht erfüllen können. Auch hier hilft Unfallopfern eine private Unfallversicherung. Sie zahlt unabhängig von anderen Versicherungen wie zum Beispiel einer privaten Haftpflichtversicherung.

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