„Stadt Delmenhorst untersagt alle Öffentlichen Veranstaltungen beim DTB, dieses wurde mir heute um 11.30 Uhr mitgeteilt“, bedauert Marco Tienz am vergangenen Mittwoch. Eigentlich hätte am gestrigen Samstag eine Opening-Party im DTBLOFT am Kleinen Meer 32 stattfinden sollen. Diese Location hat Tienz erst am 1. März diesen Jahres übernommen. Kurzfristig wurde die Osterparty aus baurechtlichen Gründen abgesagt, wie es in der Pressemitteilung von Tienz heißt.
Kein grünes Licht für die Feier
„Ich habe aus meiner Sicht alles dafür getan, dass eine Veranstaltung stattfinden kann“, sagt der Inhaber der Gaststätte. Er habe sowohl mit dem Vereinsvorsitzenden Erich Meenken gesprochen sowie auch eine Gaststättenanzeige veröffentlicht und „schriftlich nachgefragt, ob ich eine Veranstaltung nochmals dann anmelden müsste“. Von allen Seiten kam Unterstützung und laut seinen Aussagen grünes Licht. Dann allerdings die Kehrtwende am Mittwochmorgen. „Erst der heutige Artikel wurde von der Bauaufsichtsbehörde zum Anlass genommen, mir dann per Telefon mitzuteilen, dass ich keine „Öffentliche Veranstaltungen“ umsetzen darf, das Baurecht würde dieses nicht zulassen“, fasst Tienz zusammen. Die Behörde teilte ihm allerdings zeitgleich mit, dass dieses Wochenende noch beide Augen zugedrückt werden könnten, da die Absage erst so kurzfristig ausgesprochen wurde.
Kein „Tanz in den Mai“?
Das Angebot musste Tienz ablehnen: „Dieses kommt für mich nicht in Frage.“ Er stecke bereits in der Planung für den Tanz in den Mai. Sollte er das Angebot annehmen, befürchte er, dass für die nächste Veranstaltung keine Hoffnung mehr sei. „Ob es überhaupt im Vereinsheim öffentliche Veranstaltungen geben darf? Wird wohl nicht so sein“, hinterfragt der Partyplaner. „Danke Delmenhorst, was für eine tolle Stadt! Ich verstehe euer Handeln, die Bürger wahrscheinlich nicht. Nennt mir doch Möglichkeiten, wo es überhaupt noch gehen soll?“, fragt Tienz weiter.
Antwort der Stadt
„Herr Tienz hat ordnungsgemäß eine Gewerbeanmeldung für kommerzielle Veranstaltungen eingereicht“, äußert sich der Pressesprecher Timo Frers nach Anfrage des Delme Reports. „Der Gewerbeservice der Stadt Delmenhorst macht allerdings bei jeder Gewerbeanmeldung darauf aufmerksam, dass die Anmeldung nicht unmittelbar zum Gewerbebetrieb berechtigt und insbesondere nicht einer Genehmigung zur Errichtung einer Betriebsstätte gemäß dem Planungs- und Bauordnungsrecht gleichkommt“, gibt Frers weiter an. Aus planungsrechtlichen Gründen und aufgrund der angrenzenden Wohnbebauung könne dem DTBLOFT, laut Frers, aus bauordnungsrechtlicher Sicht keine Genehmigung für die kommerzielle Nutzung des Vereinsheimes ausgesprochen werden. „Die zulässigen Veranstaltungen beziehen sich ausschließlich auf das Vereinsgeschehen“, heißt es abschließend seitens der Stadt.
Tienz beendete seine Pressemitteilungen mit „Ich wünsche Frohe Ostern, meine werden nicht so gut. Ich bräuchte Hilfe!“
Weitere Informationen zum DTBLOFT gibt es auf dessen gleichnamigen Instagram-Account oder auf dtbloft.de.