Katrin Bender erklärte den Unterschied zwischen Vollmachten und Verfügungen. Foto: Johannsen
Vorsorgevollmacht

Für den Ernstfall gewappnet

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Warum General- und Vorsorgevollmacht sowie Patientenverfügung so wichtig sind

Fällt ein Mensch ins Koma, erkrankt an Demenz oder kann sich aus anderen Gründen nicht mehr klar ausdrücken, stellt sich die Frage: Wer soll für ihn entscheiden? Um die Vorsorge für solche Fälle ging es bei der jüngsten Sitzung des Seniorenbeirats. Geladen war Katrin Bender von der Worpsweder Kanzlei Reinke & Partner.

„Wer von Ihnen hat eine Generalvollmacht, Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht?“, fragte Bender in die Runde. Eine Handvoll Besucher meldeten sich. Ein durchwachsenes Resultat, empfiehlt Bender doch jedem Menschen – unabhängig vom Alter – Vorsorge zu treffen.

Bei der Wahl der Vertretung sei es wichtig, einen Vertrauten einzusetzen. „Sie sollten der Person nicht nur 100 Prozent vertrauen, sondern 120 Prozent“, machte die Expertin deutlich. Volljährig und geschäftsfähig muss die Vertretung zudem sein. Während viele den Ehepartner oder die Kinder einsetzen, sind Anwälte oder Steuerberater durchaus auch möglich.

Die Generalvollmacht ermächtigt die eingesetzte Person eine Vertretung in allen denkbaren Angelegenheiten einzunehmen. Dazu gehören Bankgeschäfte, aber auch Gespräche mit Ämtern und Behörden. „Sie gilt ab dem Zeitpunkt der Ausstellung“, erklärte Bender. Also nicht erst, wenn die Person selbst geschäftsunfähig ist. Die Vorsorgevollmacht bevollmächtigt die eingesetzte Person nur im Falle einer Notsituation bestimmte Aufgaben zu übernehmen.

In der Patientenverfügung werden derweil persönliche Wünsche – insbesondere medizinische Behandlungen – festgehalten. „Sie sind bindend, für Ärzte und Bevollmächtigten“, so Bender. Und auch eine Betreuungsverfügung ist sinnvoll. „Sie regelt für den Fall, dass die Vorsorgevollmacht scheitert, wer vom Gericht als Betreuer bestellt werden soll“, so Bender.

Zwar müssen General- und Vorsorgevollmacht nicht notariell beglaubigt werden, Bender rät allerdings dazu: „Wir prüfen die Geschäftsfähigkeit der Personen und die Vollmacht hat unter Umständen vor Gericht eine höhere Akzeptanz.“

Die Beglaubigung einer Vorsorgevollmacht ist übrigens nicht kostspielig, bei Reinke & Partner gibt man knapp 45 Euro aus.

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