Mietspiegel

Verwirrung um Mietspiegel-Fragebogen

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Nicht alle Eigentümer müssen ausfüllen

Etwa 2.700 Eigentümer von Mietwohnungen sowie Mieter in Delmenhorst erhalten in diesen Tagen Post von der Stadtverwaltung. Für einen Mietspiegel, der Anfang 2024 erscheinen soll, benötigt die Stadt Angaben zu den vermieteten Wohnungen. Laut Verwaltung entscheidet eine Zufallsstichprobe aus den Adressdaten der Stadt darüber, wer angeschrieben wird.

Verwirrung bei Eigentümern

Nun erhalten jedoch auch Menschen den Fragebogen, die zwar ein Wohnobjekt besitzen, aber gar nicht vermieten. So auch ein Eigentümer, der sich beim Delme Report gemeldet hat. Und noch weitere Eigentümer, die keine Objekte vermieten, seien angeschrieben worden.

Hero Mennebäck, Fachbereichsleiter Jugend, Soziales und Gesundheit, erklärt auf Nachfrage: „Wenn ein angeschriebener Eigentümer nicht vermietet, braucht er den Fragebogen nicht auszufüllen. Eine kurze Rückmeldung an das Institut ‚Analyse und Konzepte‘, dass er nicht vermietet, reicht dann aus.“

Auswahl nach dem Zufallsprinzip

Das Hamburger Unternehmen Analyse und Konzepte Immo-Consult wurde von der Stadt Delmenhorst beauftragt, den Mietspiegel zu erstellen. Die Teilnahme an der Befragung ist nach dem Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche verpflichtend. Laut Mennebäck erfolgt die Auswahl der Eigentümer nach dem Zufalls­prinzip – ohne vorherige Recherche, ob tatsächlich vermietet wird. Die Namen lägen der Stadt aufgrund der Heranziehung zur Grundsteuer vor.

Der qualifizierte Mietspiegel soll ein wissenschaftlich abgesichertes, differenziertes Bild der bestehenden Mieten in Delmenhorst liefern und beantwortet etwa folgende Fragen: Wie hoch ist die ortsübliche Vergleichsmiete? Welche Spannen sind an den unterschiedlichen Standorten vorhanden? Damit bildet er die Basis für die Gestaltung der Mieten in der Stadt. Als neutrales und kostenfreies Vergleichsinstrument hilft er Mietern und Vermietern, Streitigkeiten zu vermeiden.

Neben dem Mietspiegel wird aus den Daten auch das neue „Schlüssige Konzept“ erstellt, mit dessen Hilfe die angemessenen Unterkunftskosten für Leistungsempfänger nach den Sozialgesetzbüchern II und XII ermittelt und angepasst werden können.

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