Wer pflegebedürftig wird oder die Pflege für Angehörige übernimmt, der weiß: Jede Unterstützung bei der Bewältigung der vielen unterschiedlichen Aufgaben zählt. Dabei geht es nicht nur um pflegerische Tätigkeiten. Vielmehr sind es die ganz alltäglichen Aufgaben wie Haushalt, Behördengänge, Einkäufe, Begleitung und Beaufsichtigung, die Zeit und Kraft kosten.
125 Euro von der Pflegekasse
Um Pflegebedürftige und pflegende Angehörige dabei zu unterstützen, gibt es seit 2017 einen monatlichen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro von der Pflegekasse – in allen Pflegegraden.
Doch einer Umfrage des Sozialverbands VdK zufolge nutzen fast 80 Prozent der Befragten den Entlastungsbetrag nicht. Viele von ihnen wissen nicht, dass ihnen der Betrag zusteht, welche Leistungen damit bezahlt werden können und wie mit der Pflegekasse abgerechnet wird.
Kostenfreie Rufnummer
Zu diesen und allen weiteren Fragen rund um den Entlastungsbetrag informieren Expertinnen und Experten der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland in der Sprechzeit am Donnerstag, 7. September in der Zeit von 15 bis 18 Uhr unter der kostenfreien Rufnummer 0800 / 0 60 40 00.