Die Zahl der versendeten Pakete hat sich in den vergangenen Jahren maßgeblich erhöht. Im Durchschnitt kriegt jeder Haushalt alle drei Tage eine Paketsendung. Foto: Schlie
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Bremer Initiative ärgert Branche

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Warum ein Verbot von Subunternehmen in der Paketzustellung wenig sinnvoll erscheint

In der Paketbranche brodelt es. Auf Initiative des Bremer Senats forderte kürzlich der Bundesrat die Bundesregierung auf, Werkverträge und Subunternehmen in der Paketzustellung bundesweit zu verbieten. Man setze sich dafür ein, dass in allen Branchen gute und verlässliche Arbeitsbedingungen gewährleistet seien, so Arbeitssenatorin Claudia Schilling (SPD). Ein Großteil der Zustell-Unternehmen reagiert auf die Forderung mit Unverständnis.

Maja Tegeler, arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Fraktion die Linke in der Bremischen Bürgerschaft, fordert, dass eine Ausbeutung von Paketbotinnen und Paketboten unter Subunternehmer- und Werkvertrags-Konstruktionen ein Ende finden muss.

„Unternehmen wie Amazon, Hermes und DHL Express setzen auf Subunternehmen, die in der Regel keine Tarifverträge und nur selten Betriebsräte haben. Verstöße gegen Arbeitnehmerrechte finden hier somit regelmäßig statt und auch auf die Gehälter der Paketbotinnen und Paketboten wirkt sich die Beschäftigung über Subunternehmen sehr negativ aus“, so Tegeler.

Die meisten Unternehmen sind nicht begeistert

Die Unternehmen selbst betonen, dass sie sich an die gesetzlichen Bestimmungen halten. Maike Wintjen, Sprecherin der DHL, erklärt, dass mehr als 98 Prozent der DHL-Pakete in der ganz überwiegenden Zahl der Zustellbezirke durch ihre eigenen Zusteller ausgeliefert werden.

„Unsere Service-Partner müssen sich bezüglich Arbeitsbedingungen und Löhnen an die gesetzlichen Bestimmungen halten. Auch haben wir die Verpflichtung zur Einhaltung des Mindestlohngesetzes in unsere Vertragsbedingungen aufgenommen und lassen uns die Einhaltung des Mindestlohngesetzes bei jeder Auftragsänderung bestätigen“, so Wintjen.

Auch DPD betont die Bedeutung von fairen Arbeitsbedingungen. „DPD arbeitet seit Jahrzehnten mit regionalen, mittelständischen Unternehmen zusammen. Faire Arbeitsbedingungen, die Sicherung hoher Sozialstandards und ein gutes Arbeitsumfeld sind zentrale Faktoren für unsere tägliche Arbeit. Das erwarten wir natürlich auch von unseren Vertragspartnern“, sagt Marian Pawelka, Sprecher der DPD.

Faire Arbeitsbedingungen, die Sicherung hoher Sozialstandards und ein gutes Arbeitsumfeld für die Zustellerinnen und Zusteller sind auch für Hermes eine Grundvoraussetzung in der Zusammenarbeit mit den Servicepartnern. „Wir erwarten, dass sich alle für uns tätigen Servicepartner vollumfänglich an Recht und Gesetz halten und prüfen dies mit einem mehrstufigen Sicherungssystem bestehend aus jährlichem Auditierungsverfahren, Präqualifizierung, Ombudsmann und Hinweisgebersystem entsprechend nach. Gemeinsam mit dem Bundesverband Paket und Expresslogistik (BIEK) haben wir zudem vor einigen Jahren das inzwischen etablierte Prüfsiegel „PQ KEP“ entwickelt“, sagt Julia Kühnemuth, Sprecherin von Hermes.

Verbot ist rechtlich nicht unumstritten

Stefan Greiner, Direktor des Instituts für Arbeitsrecht und Recht der Sozialen Sicherheit an der Universität Bonn, kommt in seinem Rechtsgutachten zu dem Ergebnis: „Ein Verbot von Vertragspartnerschaften bei der Paketzustellung ist rechtlich in mehrfacher Hinsicht unzulässig“.

Ein gesetzliches Verbot hätte, laut Elena Marcus-Engelhardt, Sprecherin des Bundesverbandes Paket und Expresslogistik (BIEK), eine besonders intensive Eingriffswirkung: „Der Wettbewerb würde stark eingeschränkt, gewachsene Unternehmensstrukturen beseitigt. Mit den Vorgaben des Grundgesetzes und des europäischen Rechts steht dies eindeutig nicht im Einklang. Ein Subunternehmerverbot in der Paketbranche wäre klar unverhältnismäßig“.

„Ein Vertragspartnerverbot ist kein gangbarer Weg für die Sicherstellung von guten Arbeitsbedingungen“, sagt der BIEK-Vorsitzende Marten Bosselmann. „Den Paketdienstleistern liegt viel daran, dass die Menschen, die in der Paketbranche arbeiten, ordentlich behandelt werden. Hierfür nutzen sie eigene Auditierungen und das von uns entwickelte und etablierte Prüfsiegel PQ KEP. Schwarze Schafe erhalten das Prüfsiegel nicht und werden so ausgesiebt“.

Die Ausweitung und Schärfung der PQ-KEP-Zertifizierung ist bereits im aktuellen Entwurf des neuen Postgesetzes vorgesehen.

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