1.440 mal rückten im vergangenen Jahr Mitarbeiter von swb aus, um in Bremen (1.014) oder Bremerhaven (426) Strom-, Gas- oder Wassersperren zu verhängen. Das ist der mit Abstand niedrigste Wert seit Gründung des Runden Tisches „Energie- und Wassersperren im Land Bremen vermeiden“. Gegenüber 2022 halbierte sich die Zahl der Sperrvorgänge nahezu. 2015 waren im Land Bremen noch 7.370 Energie- und Wassersperren durchgeführt worden, davon alleine 5.507 in der Stadt.
Gute Vernetzung
„Unsere gute Vernetzung ermöglicht es, kurzfristig den Prozess zu unterbrechen“, erklärt Frank Steinhardt von swb das Erfolgsgeheimnis des Runden Tisches. Dem vom Bremer Energieversorger initiierten Netzwerk gehören neben der Verbraucherzentrale und dem Amt für Soziale Dienste auch zahlreiche weitere Organisationen an, die helfen, wenn jemand finanziell in Not gerät. Die Kampagne Zappenduster informiert seit 2015 via Webseite, Faltblättern in verschiedenen Sprachen sowie der Hotline 0421/ 16 07 77 über Wege aus der Krise.
Allerspätestens, wenn vom Energieversorger nach erfolgloser Mahnung der „Gelbe Schein“ mit der Sperrankündigung ins Haus flattert, ist Eile geboten. Innerhalb von acht Tagen muss der säumige Kunde zahlen oder eine Abwendungsvereinbarung (Ratenzahlung) unterzeichnen, um die Sperre zu verhindern, mit der zusätzliche Kosten verbunden sind: mindestens 156,59 Euro für Strom und mindestens 148,00 Euro für Gas, Wasser und Wärme.
Kostenfreie Energiebudgetberatung
Soweit muss es jedoch nicht kommen. Verbraucherinnen und Verbraucher, die Probleme haben, die Kosten für Gas, Strom und Wasser zu zahlen, können die kostenfreie Energiebudgetberatung der Verbraucherzentrale Bremen in Anspruch nehmen. Dafür ist kein Termin erforderlich.
„Unser Ziel ist immer eine nachhaltige Lösung zu finden. Die Verbraucher sollen langfristig in der Lage sein, ihre Rechnungen selber zu bezahlen“, erklärt Nicole Bahn, Referentin für Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale Bremen.
Das Angebot nutzten 2023 insgesamt 184 Betroffene, davon 37 in Bremerhaven und 147 in Bremen. Die Beratungsnachfrage ist damit erstmalig wieder auf das Niveau vor der Corona-Pandemie zurückgegangen. Auffällig dabei: Die Energieschulden pro Fall lagen nach Angaben der Verbraucherzentrale mit 2.300 Euro im Durchschnitt höher als in den Vorjahren. Vermutlich eine Folge der gestiegenen Energiepreise.
Härtefallfonds für den absoluten Notfall
Wenn weder die Abwendungsvereinbarung noch die Energiebudgetberatung Erfolg haben, können Betroffene den Härtefallfonds der Senatorin für Soziales nutzen. Die Vermittlung erfolgt über die Verbraucherzentrale. Der Härtefallfonds ist eine Auffanglösung für den absoluten Notfall und kann nur einmal in Anspruch genommen werden. Er richtet sich an Bürgerinnen und Bürger in Bremen und Bremerhaven, die Transferleistungen beziehen und sich aufgrund von Krankheit, einer besonderen familiären Situation oder aus anderen schwerwiegenden Gründen in einer Ausnahmesituation befinden.
Für Betroffene, die keine Transferleistungen beziehen, gibt es seit Ende 2023 den erweiterten Härtefallfonds. Die dazugehörige Kompetenzstelle ist ebenfalls bei der Verbraucherzentrale angesiedelt. Betroffene Haushalte können direkt mit der Kompetenzstelle Kontakt aufnehmen und dort Unterstützung beantragen.