Vor allem die Besitzer von Balkonkraftwerken profitieren von den neuen Regelungen des Solarpakets 1. Foto: Franz Bachinger auf Pixabay
Photovoltaik

Zahlreiche Neuerungen für Balkonkraftwerke in Kraft

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Der Kauf, die Installation und die Inbetriebnahme von PV-Anlagen werden erleichtert.

Nachdem inzwischen ein Hitzerekord auf den anderen folgt und sich Dürrephasen und Überschwemmungen unübersehbar häufen, lässt sich der Klimawandel nicht mehr abstreiten. Verursacht wird die rapide Erwärmung des Erdballs vor allem durch die Verbrennung fossiler Energieträger. Daher ist es zu begrüßen, dass die Ampelregierung seit einiger Zeit bei der Energiegewinnung voll auf Photovoltaik (PV) setzt.

Mit der Verabschiedung von Solarpaket 1 werden zahlreiche Änderungen umgesetzt, welche den flächenmäßigen Ausbau der Technologie erleichtern. Davon profitieren vor allem Mieter und Bewohner von Etagenwohnungen, indem sie ein potenteres Balkonkraftwerk bei Green Solar kaufen. Aber auch die Bedingungen zur Installation herkömmlicher PV-Anlagen wurden vereinfacht. Zudem soll im Herbst 2024 mit dem Solarpaket 2 ein weiteres Gesetz verabschiedet werden, das die Entbürokratisierung vorantreiben soll.

Verspätetes Solarpaket 1 – Installation von Photovoltaik wird erleichtert

Eigentlich war das Solarpaket 1 schon im August 2023 zur Verabschiedung vorbereitet. Allerdings verzögerte innerhalb der Ampelregierung eine Diskussion um sogenannte Resilienzboni die Abstimmung.

Dabei sollten Unternehmen der Branche innerhalb der Europäischen Union (EU) finanziell unterstützt werden, um europäische Hersteller zu schützen und lange Lieferketten zu vermeiden. Letztendlich konnten sich die Kontrahenten darauf einigen, auf die Boni zu verzichten, weil sie Marktverzerrungen befürchten und den raschen Ausbau der Photovoltaik in Deutschland gefährdet sahen. Die Einigung umfasst nun die folgenden Punkte:

  • Bundesweite Vereinheitlichung der Netzanschlussbedingungen: Die vereinfachten Netzanschlussverfahren gelten nun für PV-Anlagen bis einschließlich 30 kW (vorher 10,8 kW). Außerdem gilt eine Solaranlage nach vier Wochen als genehmigt, sofern der Netzbetreiber nicht auf eine Anschlussanfrage reagiert.
  • Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung: Bei Mehrfamilienhäusern wurde der gewonnene Strom einer Gemeinschaftsanlage erst ins Netz eingespeist, um danach pro Wohneinheit abgerechnet zu werden. Zukünftig kann der Vermieter den PV-Strom direkt an die Mieter weitergeben.
  • Mieterstrom: Die Förderung von Mieterstrom wird auf gewerbliche Gebäude, Nebengebäude und Garagen ausgedehnt, sofern keine Einspeisung ins öffentliche Netz erfolgt. Mehrere PV-Anlagen können zusammengefasst werden.
  • Vereinfachung der technischen Anforderungen: Diese greifen bei Anlagen mit bis zu 25 kW.
  • Vereinfachungen für Großanlagen: Bisher mussten Betreiber von Anlagen mit über 100 kW Leistung ihren Strom direkt vermarkten. Dieser Umstand geht mit steigenden Kosten einher und viele Anlagen wurden nicht größer dimensioniert, obwohl ausreichend Dachfläche vorhanden ist. Künftig können Überschussmengen direkt ins Netz eingespeist werden, ohne dass Direktvermarktungskosten anfallen.
  • Ausweitung von Freiflächen: Die Grenze für Ausschreibungen wird von 20 MW auf 50 MW erhöht. Landwirtschaftliche Flächen mit schlechtem Ertrag werden für die Bestückung von Modulen freigegeben.
  • Vereinfachungen für Balkonkraftwerke: Für die Millionen Mieter und Bewohner von Etagenwohnungen erleichtert sich die Anmeldung und Inbetriebnahme (siehe unten).

Besitzer von Balkonkraftwerken freuen sich

Balkonkraftwerke treten immer mehr in den Fokus. Sie ermöglichen es Verbrauchern ohne eigene Dachfläche, ihren Strom für den Eigenbedarf selbst zu generieren. Bisher wurden innerhalb Deutschlands etwa 300.000 Mini-PV-Anlagen verkauft.

Doch angesichts der Millionen Miet- und Eigentumswohnungen wird ersichtlich, dass ein riesiges Potenzial bei der dezentralen Stromerzeugung noch ungenutzt bleibt. Daher nimmt die flächenmäßige Verbreitung von Balkonkraftwerken im Gesetzespaket eine wichtige Rolle ein.

Wie funktioniert eine Stecker-Solaranlage?

Ein Balkonkraftwerk wird steckerfertig geliefert und ist im Handumdrehen aufgebaut und angeschlossen. Es besteht aus bis zu vier Modulen und einem Wechselrichter. Überdies enthält der Lieferumfang alle notwendigen Kabel und Stecker sowie ein Befestigungssystem, das dem vorgesehenen Standort entspricht.

Einfacher Aufbau und Anschluss

Wie bei einer großen PV-Anlage auf dem Dach fangen die Module die Sonneneinstrahlung auf und produzieren Gleichstrom. Der Wechselrichter wandelt diesen in gebrauchsfertigen Wechselstrom um und reguliert die Einspeisung ins Hausnetz.

Nachdem die Komponenten nach den Angaben des Herstellers zusammengesteckt worden sind, muss die Anlage nur noch an der nächsten Steckdose mit dem Hausnetz verbunden werden. Der auf diese Weise produzierte Strom wird bevorzugt verbraucht, der Zähler läuft langsamer und die Stromrechnung reduziert sich.

Was bringt ein Balkonkraftwerk?

Ein Balkonkraftwerk bringt zwei entscheidende Vorteile mit sich. Zum einen wird ein Beitrag zur Energiewende geleistet, indem nachhaltiger Strom verbraucht und der ökologische Fußabdruck reduziert wird. Zum anderen ist mit einer Stecker-Solaranlage ein wirtschaftlicher Nutzen verbunden. Eine optimale Standortwahl vorausgesetzt, lassen sich mit einem Balkonkraftwerk etwa 30 Prozent des Eigenbedarfs decken. Wird ein Solarspeicher angesteckt, steigt dieser Wert auf etwa 40 Prozent an.

Die Nennung eines allgemeingültigen Wertes der Einsparung in Euro ist schwierig bis unmöglich, da die Erträge von den Verbräuchen des einzelnen Haushalts und der Dimensionierung der Anlage abhängen. Verlässliche Erfahrungswerte zeigen auf, dass sich die Investition in ein Balkonkraftwerk innerhalb von drei Jahren über die Stromrechnung amortisiert. Danach produziert die Anlage über viele Jahre hinweg kostenlosen, sauberen Strom.

Wo lässt sich ein Balkonkraftwerk anbringen?

Ein Balkonkraftwerk, auch wenn dies der Name suggeriert, kann nicht nur am Balkongeländer angebracht werden. Es eignet sich überall dort, wo eine bis zu 6 m² große Fläche vorhanden ist, die die meiste Zeit des Tages von der Sonne beschienen wird.

Dazu zählen neben der Hausfassade auch das Garagendach, die Verandaüberdachung, ein Gartenzaun oder eine Rasenfläche im Garten. Beim Kauf ist darauf zu achten, dass die entsprechende Halterung bestellt wird.

Welche Aspekte spielen bei der Standortwahl eine Rolle?

Bei der Wahl des Standorts sind die folgenden Gesichtspunkte zu berücksichtigen, um den höchsten Ertrag zu erzielen:

  • Ausrichtung der Module nach Süden.
  • Neigungswinkel von 35°.
  • Verschattungen von Bäumen, Mauern oder Satellitenschüsseln sind zu vermeiden.
  • Sensible Komponenten sind vor Nässe und direkter Sonneneinstrahlung zu schützen.

Welche Änderungen wurden bis Ende April 2024 beschlossen?

Schon im Laufe des letzten Jahres wurden einige Erleichterungen für den Kauf, die Installation und die Inbetriebnahme von Balkonkraftwerken eingeführt. Im Verbund mit dem nun erlassenen Gesetzespaket lassen sich die Lockerungen wie folgt zusammenfassen:

  • Die Mehrwertsteuer auf alle PV-Produkte und den damit in Zusammenhang stehenden Dienstleistungen wurde ausgesetzt.
  • Die Anlage muss nur noch bei der Bundesnetzagentur registriert werden. Eine Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt.
  • Ein Balkonkraftwerk darf künftig 800 statt 600 Watt produzieren. Die Modulleistung wurde auf 2.000 Watt erhöht.
  • Vermieter und Hausgemeinschaft müssen der Installation eines Balkonkraftwerks zustimmen.
  • Für den Anschluss ans Hausnetz reicht eine herkömmliche Schuko-Steckdose aus.
  • Verglaste Module dürfen in einer Höhe angebracht werden, die 4 Meter überschreitet.
  • Zähler mit Rücklauf sind bis auf Weiteres zugelassen.
  • Die Begrenzung des Flächenverbrauchs für Module auf 2 m² entfällt.
  • Ein Balkonkraftwerk zählt als Einzelanlage, kann also ohne weiteren bürokratischen Aufwand zusammen mit einer Aufdachanlage installiert werden.

Demnächst Solarpaket 2 erwartet

Beim Solarpaket 2 handelt es sich um weitere Maßnahmen, die den flächendeckenden Ausbau von PV beschleunigen sollen. Der genaue Text ist noch nicht ausformuliert, aber es geht dabei unter anderem um die Ausweisung von Agrar-, Wasser- und Parkplatzflächen. Zudem sollen die Genehmigungsverfahren beschleunigt und die Abstände von Modulen auf Reihenhäusern verringert werden. Es wird erwartet, dass das Solarpaket 2 bis Ende des Jahres in Kraft tritt.

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