Sie kleben sich mit der Haut auf Kreuzungen oder Landebahnen fest, um zu protestieren. Unmut und oft teure Polizeieinsätze sind die Folge. (Symbolbild) Foto: Marcus Schmidt
Pro und Contra

Sollen Klimakleber für Polizeieinsätze bezahlen?

Von
Störungen auf einer Kreuzung beim Hauptbahnhof und auf zwei Flughäfen in der letzten Woche

Pro

Klimakleber Polizei Wiebke Winter

Foto: CDU

Wiebke Winter, CDU

Ja, Klimakleber sollen die Kosten für Polizeieinsätze tragen. Straftaten und Ordnungswidrigkeiten sind kein Mittel zur Beeinflussung von politischer Meinungsbildung. Wer gezielt solche Aktionen als Protestmittel einsetzt, wie die so genannte „Letzte Generation“ beim Besetzen der Straßenkreuzung am Bremer Hauptbahnhof vergangenen Samstag, sollte für die dadurch entstandenen Kosten aufkommen. Andere Bundesländer wie Berlin, NRW und Hessen haben bereits Gebührentatbestände eingeführt, um solche Kosten wieder einzutreiben. Es ist an der Zeit, dass auch der Senat Bovenschulte diese Gebührentatbestände anpasst und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zieht. Bei Hochrisikospielen von Werder Bremen schickt der Innensenator die Rechnung für diese Polizeieinsätze an die DFL. Falschparker, die ihr Auto verkehrsbehindert abstellen, müssen ebenfalls die Kosten des Abschleppens tragen. Warum sollte das jetzt bei Straftaten in anderem Umfang anders sein.

 

Contra

contra klimakleber polizei sültenfuß

Foto: Die Linke

Tim Sültenfuß, Die Linke

Mit einer Verwaltungsgebühr Menschen bestrafen, die an Demonstrationen teilnehmen: Das will die CDU ermöglichen. Dabei regeln einige Gesetze bereits Verstöße bei Versammlungen. Möglich sind zum Beispiel Geldstrafen für Nötigung und gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr. Ob das zutrifft, muss eine Richterin oder ein Richter entscheiden. Auch Reinigungskosten für Schmierereien wie jüngst an den Stadtmusikanten können in Rechnung gestellt werden. Offenbar will die CDU an der Justiz vorbei Demonstranten belangen. Aber Gebühren darf der Staat gegenüber Bürgern per Gesetz nur erheben, wenn diese dafür eine Gegenleistung bekommen. Sie sind kein Strafmittel! In Berlin wackelt die Praxis schon: Das Verwaltungsgericht hat die Polizei 2023 dazu verdonnert, einem Aktivisten die gezahlte Gebühr zurückzuerstatten. Bei dieser Idee fragt man sich, ob den Christdemokraten die Versammlungsfreiheit überhaupt etwas wert ist. Wer demonstriert, ist kein Straftäter!

 

 

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