Bremen nimmt im jährlichen Wohnnebenkostenvergleich des Bundes der Steuerzahler (BdSt) erstmals die Position der teuersten Landeshauptstadt ein.
Schon in den Vorjahren gehörte Bremen zu den „Flop 3“ des Vergleichs. Im Jahr 2024 muss der betrachtete Musterhaushalt hier mit Kosten von 2.420 Euro rechnen – satte 158 Euro mehr als im Vorjahr.
Keine „Einheitsgebühr“ mehr
Der Anstieg ist vorwiegend auf die neuerdings getrennte Erhebung von Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühren zurückzuführen. Mit der bisherigen „Einheitsgebühr“ kamen Gebührenzahler meist günstiger davon.
Bei seinem Ranking hat der Bund der Steuerzahler die Belastung der Wohnnebenkosten für einen Drei-Personen-Haushalt in einem Einfamilienhaus in städtischer Randlage (zweigeschossig; mit 120 Quadratmeter Wohn- und 300 Quadratmeter Grundstücksfläche) ermittelt und dabei sechs Kostenfaktoren berücksichtigt: Im Einzelnen sind das die Trinkwasserpreise, die Schmutzwasser-, Niederschlagswasser- und Abfallgebühren sowie der Rundfunkbeitrag (bundesweit einheitlich: 220,32 €/Jahr) und die Grundsteuer. Strom und Heizkosten sind in diesem Vergleich nicht einbezogen.
Bei einem durchschnittlichen Trinkwasserverbrauch (132 cbm/Jahr) zahlt der Musterhaushalt in Saarbrücken mit 562 Euro am meisten, gefolgt von Stuttgart (515 €) und Wiesbaden (478 €).
Obwohl Bremen in diesem Jahr wie schon 2021 und 2022 die Trinkwasserpreise erhöht hat, liegen die Kosten hier mit 402 Euro (+ 26 € ggü. Vorjahr) weiterhin unter den durchschnittlichen Trinkwasserkosten aller Landeshauptstädte (410 €).
Zwar nimmt Bremen bei den einzelnen Kostenarten in keinem Fall den Spitzenplatz ein, unter dem Strich führen viele Platzierungen im oberen Drittel aber dazu, dass die Hansestadt am Ende in der Summe den Platz mit den höchsten Wohnnebenkosten einnimmt.
Grundsteuer besonders teuer
Besonders tief muss der Musterhaushalt bei der Grundsteuer in die Tasche greifen. Mit 1.008 Euro landet die Freie Hansestadt nach wie vor auf dem drittteuersten Platz. Nur Berlin West (1.041 €) und Hamburg (1.050 €) liegen darüber.
„Das vom Bremer Senat vorgebrachte Argument, die Grundsteuer gelte auch Kosten der Straßenreinigung ab, für die in Bremen keine gesonderten Gebühren erhoben werden, verfängt nicht.
Für die Straßenreinigung zahlen Anlieger im Normalfall weniger als 150 Euro im Jahr“, rechnet der Steuerzahlerbund vor. Die geringsten Grundsteuerbelastungen verzeichnen laut BdSt die ostdeutschen Städte Erfurt (319 €), Schwerin (321 €), Potsdam (341 €), Dresden (345 €) und Magdeburg (353 €).